Bern (ots) -
Parteien: Gousset c. "Tagesanzeiger.ch"
Themen: Wahrheit / Unlautere Methoden bei der Informationsbeschaffung
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Dürfen JournalistInnen aus Mailwechseln zitieren? Eine Beschwerde gegen "tagesanzeiger.ch" warf diese Frage auf. Es ging um einen Jungpolitiker, der nicht an einem Streitgespräch teilnehmen wollte. Der Redaktor zitierte danach aus dem Mail des jungen Politikers. Die erste Kammer des Presserates beriet die Beschwerde und wies sie ab. Die Begründung: Personen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen und mediengewohnt sind, müssen damit rechnen, dass JournalistInnen aus ihren Mails zitieren. Wenn sie das nicht wollen, müssen sie dies explizit untersagen oder eine Autorisierung verlangen. Anders sieht es mit medienungewohnten Personen aus. Die müssen von den JournalistInnen explizit darauf hingewiesen werden, dass sie das Recht haben, eine Autorisierung zu verlangen.
https://presserat.ch/complaints/01_2024
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
media@presserat.ch
www.presserat.ch
Original-Content von: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100018292/100916686
Parteien: Gousset c. "Tagesanzeiger.ch"
Themen: Wahrheit / Unlautere Methoden bei der Informationsbeschaffung
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Dürfen JournalistInnen aus Mailwechseln zitieren? Eine Beschwerde gegen "tagesanzeiger.ch" warf diese Frage auf. Es ging um einen Jungpolitiker, der nicht an einem Streitgespräch teilnehmen wollte. Der Redaktor zitierte danach aus dem Mail des jungen Politikers. Die erste Kammer des Presserates beriet die Beschwerde und wies sie ab. Die Begründung: Personen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen und mediengewohnt sind, müssen damit rechnen, dass JournalistInnen aus ihren Mails zitieren. Wenn sie das nicht wollen, müssen sie dies explizit untersagen oder eine Autorisierung verlangen. Anders sieht es mit medienungewohnten Personen aus. Die müssen von den JournalistInnen explizit darauf hingewiesen werden, dass sie das Recht haben, eine Autorisierung zu verlangen.
https://presserat.ch/complaints/01_2024
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
media@presserat.ch
www.presserat.ch
Original-Content von: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100018292/100916686
© 2024 news aktuell-CH