Noch ist das Gesetz nicht in Kraft getreten, aber wenn der Entwurf, der letzten Herbst vorgelegt wurde, übernommen würde, hätte das auch Auswirkungen im Bereich der bAV: Die Rede ist vom Wachstumschancengesetz. Wie könnte das aussehen und in welchen Bereichen der bAV würde das Gesetz dann greifen? Ein Artikel von Michael Gerhard, Aktuar (DAV) im Bereich Recht | Steuern der Longial GmbH. Der im Herbst letzten Jahres von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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