Ein freier Parkplatz ist oft Mangelware. Eine Fahrerin nutzte deshalb eine Parkfläche für Carsharing-Fahrzeuge. Prompt bestellte das Ordnungsamt einen Abschleppwagen und bat die Fahrerin zur Kasse. Diese zog gegen den Bescheid der Stadt vor Gericht und unterlag. Carsharing hat sich vor allem in Großstädten etabliert. Die Parkplätze der Carsharing-Fahrzeuge sind mit entsprechenden Verkehrsschildern versehen und dürfen von privaten Pkws nicht genutzt werden.Bei Zuwiderhandlung kann ein privater Pkw ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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