2024e: KGV2024 bei 6,9 und Dividendenrendite bei 5,29%!
TotalEnergies (TTE) - ISIN FR0000120271
Value-Investoren könnten bei Totalenergies zuschlagen!
Rückblick
Die TotalEnergies-Aktie verlor im vergangenen Halbjahr rund 0.8 Prozent ihres Kurswertes. Außer Spesen nichts gewesen? Doch! Immerhin liegt die Dividendenrendite für 2023 bei 5.26 Prozent für 2024e noch etwas mehr, so dass die Investoren mit einem blauen Auge davon kommen. Charttechnisch sprechen die Schlusskurse über der zwischenzeitlich wieder waagerecht verlaufenden 50-Tagelinie dafür, dass sich die Kurse auf dem aktuellen Niveau zumindest stabilisiren dürften.
TotalEnergies-Aktie: Chart vom 07.03.2024, Kürzel: TTE, Kurs: 60.00 EUR, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Beim Überschreiten der Widerstandslinie wäre zumindest das Hoch vom 28. Februar in Reichweite.
Mögliches bärisches Szenario
Den Stop Loss haben wir unter den beiden gleitenden Durchschnitten platziert. Sollte auch diese Linie reißen, was bei fallenden Ölpreisen angesichts der fragilen Konjunktur durchaus auch kurzfristig denkbar wäre, könnten auch Short Setups auff Öl-Aktien wieder denkbar werden.
Meinung
TotalEnergies hat 2020 im Kollapsjahr des Ölpreises rote Zahlen geschrieben und danach jedes Mal Rekordergebnisse. Womöglich ist es nur eine Frage der Zeit bis die Kurse nachziehen. Das KGV2024e liegt bei 6.9 und die Dividendenrendite 2024e bei 5.29 Prozent, was bei Value-Investoren Kaufgelüste auslösen könnte. Die angespannte politische Situation am Horn von Afrika und im Gaza-Streifen könnte die Preise anheizen. Die Privatbank Berenberg macht daraus eine Kaufempfehlung, zumal auch das Stromgeschäft solide Gewinne abwirft.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 143.71 Mrd. EUR
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 242.56 Mio. EUR
- Meine Meinung zu TotalEnergies ist bullisch.
- Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/totalenergies-doppelter-rueckenwind-20351913.html
Veröffentlichungsdatum: 08.03.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von