Zürich (ots) -
Der Sonntag ist im Arbeitsgesetz als arbeitsfreier Tag geschützt. Das heisst, dass die Erwerbsarbeit auf berufliche Tätigkeiten beschränkt ist, die für die Gesellschaft unerlässlich sind. Der Sonntagsverkauf in sogenannten "städtischen Tourismusquartieren" wäre aus Sicht der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA eine unnötige Ausnahme von dieser Regel. Im Verbund mit zahlreichen weiteren Organisationen der Sonntagsallianz lehnt die SEA einen entsprechenden Vorschlag in der Vernehmlassung vollumfänglich ab.
Geht es nach dem Bundesrat, sollen Geschäfte in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus neu auch sonntags ein gewisses Warensortiment verkaufen dürfen. Mit dieser Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz würde die Sonntagsarbeit weiter ausgedehnt: auf zentral gelegene Quartiere mit vielfältigem Angebot an Unterkünften, Kultur und Gastronomie in Städten mit über 60'000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Für die Schweizerische Evangelische Allianz SEA kommt es nicht von ungefähr, dass Sonntagsarbeit gesetzlich verboten ist. Zum einen dient der Unterbruch im Arbeitsrhythmus der Erholung und Regeneration. Zum anderen ermöglicht der gemeinsame arbeitsfreie Sonntag die Pflege sozialer Kontakte, sei dies die Familie, Freundschaften oder der Besuch von Gottesdiensten oder anderen Festen. All dies gehört für den grössten Teil der Bevölkerung in der Schweiz zur selbstverständlichen Lebensqualität und dient letztlich auch dazu, dass Menschen unter der Woche mit Freude und Hingabe ihrer Arbeit nachgehen können.
Kein zwingendes gesellschaftliches Interesse
Es liegt im Trend, immer mehr Ausnahmen vom sonntäglichen Arbeitsverbot zu gestatten. Auch die vorliegende Verordnungsänderung scheint Teil dieser Salamitaktik zu sein. Dass Touristen sonntags in städtischen Quartieren einkaufen können, entspricht jedoch keinem übergeordneten oder zwingenden gesellschaftlichen Interesse. Eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit ist damit nicht gerechtfertigt. Betriebe, die ein dringendes Bedürfnis oder eine technische oder wirtschaftliche Unentbehrlichkeit nachweisen können, erhalten schon heute eine Ausnahmebewilligung.
Aus diesen Gründen lehnt die SEA die vorgeschlagene Schwächung des Schutzes des arbeitsfreien Sonntages vollumfänglich ab. Das im Arbeitsgesetz festgelegte Sonntagsarbeitsverbot muss weiterhin respektiert werden.
Pressekontakt:
Viviane Krucker-Baud, Co-Generalsekretärin SEA, Tel. 078 226 63 35, vkrucker-baud@each.ch
Michael Mutzner, wissenschaftlicher Mitarbeiter "Christian Public Affairs",
Tel. 079 938 84 28, michael.mutzner@christian-public-affairs.org
Original-Content von: Schweizerische Evangelische Allianz, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100004433/100916783
Der Sonntag ist im Arbeitsgesetz als arbeitsfreier Tag geschützt. Das heisst, dass die Erwerbsarbeit auf berufliche Tätigkeiten beschränkt ist, die für die Gesellschaft unerlässlich sind. Der Sonntagsverkauf in sogenannten "städtischen Tourismusquartieren" wäre aus Sicht der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA eine unnötige Ausnahme von dieser Regel. Im Verbund mit zahlreichen weiteren Organisationen der Sonntagsallianz lehnt die SEA einen entsprechenden Vorschlag in der Vernehmlassung vollumfänglich ab.
Geht es nach dem Bundesrat, sollen Geschäfte in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus neu auch sonntags ein gewisses Warensortiment verkaufen dürfen. Mit dieser Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz würde die Sonntagsarbeit weiter ausgedehnt: auf zentral gelegene Quartiere mit vielfältigem Angebot an Unterkünften, Kultur und Gastronomie in Städten mit über 60'000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Für die Schweizerische Evangelische Allianz SEA kommt es nicht von ungefähr, dass Sonntagsarbeit gesetzlich verboten ist. Zum einen dient der Unterbruch im Arbeitsrhythmus der Erholung und Regeneration. Zum anderen ermöglicht der gemeinsame arbeitsfreie Sonntag die Pflege sozialer Kontakte, sei dies die Familie, Freundschaften oder der Besuch von Gottesdiensten oder anderen Festen. All dies gehört für den grössten Teil der Bevölkerung in der Schweiz zur selbstverständlichen Lebensqualität und dient letztlich auch dazu, dass Menschen unter der Woche mit Freude und Hingabe ihrer Arbeit nachgehen können.
Kein zwingendes gesellschaftliches Interesse
Es liegt im Trend, immer mehr Ausnahmen vom sonntäglichen Arbeitsverbot zu gestatten. Auch die vorliegende Verordnungsänderung scheint Teil dieser Salamitaktik zu sein. Dass Touristen sonntags in städtischen Quartieren einkaufen können, entspricht jedoch keinem übergeordneten oder zwingenden gesellschaftlichen Interesse. Eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit ist damit nicht gerechtfertigt. Betriebe, die ein dringendes Bedürfnis oder eine technische oder wirtschaftliche Unentbehrlichkeit nachweisen können, erhalten schon heute eine Ausnahmebewilligung.
Aus diesen Gründen lehnt die SEA die vorgeschlagene Schwächung des Schutzes des arbeitsfreien Sonntages vollumfänglich ab. Das im Arbeitsgesetz festgelegte Sonntagsarbeitsverbot muss weiterhin respektiert werden.
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Viviane Krucker-Baud, Co-Generalsekretärin SEA, Tel. 078 226 63 35, vkrucker-baud@each.ch
Michael Mutzner, wissenschaftlicher Mitarbeiter "Christian Public Affairs",
Tel. 079 938 84 28, michael.mutzner@christian-public-affairs.org
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