Berlin - Die Bundesregierung rechnet damit, dass durch die Cannabis-Legalisierung am 1. April maximal 7.500 inhaftierte Straftäter auf eine mögliche Amnestie hin überprüft werden müssen. Das geht aus einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hervor, das an diesem Freitag an die Fraktionen und die Gesundheitsminister der Länder ging und über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) berichten.
Die Angaben liegen damit deutlich unter den Schätzungen der Länder, die vor einer massiven Überlastung der Justiz im Zuge der Amnestieregelung gewarnt hatten. Allein in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen rechnen die zuständigen Landesminister damit, dass in zehntausenden Fällen Prüfungen nötig würden. "Die Kritik an der Amnestie der Cannabisstraftäter ist massiv übertrieben. Es gibt deutlich weniger Fälle mit Cannabis-Bezug, die überprüft werden müssen, als behauptet", sagte Gesundheitsminister Lauterbach den Zeitungen. Der Aufwand sei vertretbar.
Im Schreiben an die Länder heißt es, dass von den bundesweit knapp 41.000 inhaftierten Straftätern nur rund 7.500 Personen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft säßen. Von diesen Fällen würden mutmaßlich nur wenige hundert Fälle ein Delikt enthalten, bei dem Cannabis überhaupt eine Rolle spiele und die neue Obergrenze im Cannabisgesetz eine veränderte Rechtslage mit sich bringe. Auch der Zeitaufwand für die Prüfung im Einzelfall sei kein Grund, die Reform zu verschieben. "Niemand soll im Gefängnis bleiben müssen, weil den Gerichten eine Stunde Arbeit erspart werden soll", so Lauterbach.
Nach Auffassung der Bundesregierung könnten zudem weder die Justizbehörden noch ihre Mitarbeiter dafür belangt werden, wenn jemand nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht sofort freigesprochen werde. "Die Gerichte brauchen ihre Zeit, das ist okay", sagte Lauterbach. "Die Alternative wäre, dass gar kein Freispruch käme, um den Gerichten Arbeit zu sparen."
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz soll am 22. März abschließend in den Bundesrat kommen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länder könnten aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren auf diese Weise abbremsen.
Die Angaben liegen damit deutlich unter den Schätzungen der Länder, die vor einer massiven Überlastung der Justiz im Zuge der Amnestieregelung gewarnt hatten. Allein in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen rechnen die zuständigen Landesminister damit, dass in zehntausenden Fällen Prüfungen nötig würden. "Die Kritik an der Amnestie der Cannabisstraftäter ist massiv übertrieben. Es gibt deutlich weniger Fälle mit Cannabis-Bezug, die überprüft werden müssen, als behauptet", sagte Gesundheitsminister Lauterbach den Zeitungen. Der Aufwand sei vertretbar.
Im Schreiben an die Länder heißt es, dass von den bundesweit knapp 41.000 inhaftierten Straftätern nur rund 7.500 Personen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft säßen. Von diesen Fällen würden mutmaßlich nur wenige hundert Fälle ein Delikt enthalten, bei dem Cannabis überhaupt eine Rolle spiele und die neue Obergrenze im Cannabisgesetz eine veränderte Rechtslage mit sich bringe. Auch der Zeitaufwand für die Prüfung im Einzelfall sei kein Grund, die Reform zu verschieben. "Niemand soll im Gefängnis bleiben müssen, weil den Gerichten eine Stunde Arbeit erspart werden soll", so Lauterbach.
Nach Auffassung der Bundesregierung könnten zudem weder die Justizbehörden noch ihre Mitarbeiter dafür belangt werden, wenn jemand nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht sofort freigesprochen werde. "Die Gerichte brauchen ihre Zeit, das ist okay", sagte Lauterbach. "Die Alternative wäre, dass gar kein Freispruch käme, um den Gerichten Arbeit zu sparen."
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz soll am 22. März abschließend in den Bundesrat kommen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länder könnten aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren auf diese Weise abbremsen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur