Vancouver, British Columbia--(Newsfile Corp. - 8. März 2024) - The Good Flour Corp. (CSE: GFCO) (OTC Pink: GFCOF) (FWB: 3KZ) ("GFCO" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass es einen Darlehensvertrag vom 8. März 2024 (der "Darlehensvertrag") mit einem unabhängigen Kreditgeber (der "Kreditgeber") abgeschlossen hat, gemäß dem das Unternehmen bis zu 250.000 $ an angeforderten Inanspruchnahmen leihen kann, von Zeit zu Zeit (jeder Vorschuss, ein "Darlehen"). Die gewährten Darlehen werden mit einem Zinssatz von 10 % pro Jahr verzinst, sind unbesichert und haben eine Laufzeit von sechs Monaten ab dem Datum des Darlehensvertrags.
Die Anlage ist nicht drehbar. Das Unternehmen beabsichtigt, alle als Darlehen gewährten Mittel für allgemeine Unternehmens- und Betriebskapitalzwecke zu verwenden. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Darlehensfazilität hat sich das Unternehmen bereit erklärt, am Tag des ersten Vorschusses im Rahmen des Darlehensvertrags insgesamt bis zu 1.785.700 Aktienkaufwarrants (jeweils ein "Bonus-Warrant") an den Kreditgeber auszugeben, wobei diese Bonus-Warrants anteilig bei der Vorauszahlung jedes Darlehens gemäß dem Darlehensvertrag unverfallbar werden. Jeder Bonus-Warrant kann innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Ausgabedatum in eine (1) Stammaktie der Klasse "A" (jeweils eine "Bonus-Warrant-Aktie") zu einem Preis von 0,14 $ pro Bonus-Warrant-Aktie umgewandelt werden.
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Obwohl GFCO versucht hat, Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen beschrieben wurden, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet ausfallen. Die Leser sollten sich nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Die zukunftsgerichteten Informationen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. GFCO ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen öffentlich zu aktualisieren, es sei denn, dies ist in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.
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QUELLE: The Good Flour Corp.