Vaduz (ots) -
Mit dem neuen e-Baugesuch bietet das Amt für Hochbau und Raumplanung ab dem 2. April 2024 einen digitalen Baubewilligungsprozess an. Von diesem neuen Angebot profitieren sowohl die Gesuchstellenden als auch die Mitarbeitenden der Baubehörde, da der Prozess effizienter, transparenter und einfacher wird. Digital eingereicht werden können ab dem 2. April 2024 sämtliche Voranfragen/Vorprüfungen, Anzeige- sowie Baubewilligungsverfahren.
Ob Neubau, Umbau oder die Errichtung einer Photovoltaikanlage: Im Jahr 2023 erteilte das Amt für Hochbau und Raumplanung 923 Baubewilligungen mit geplanten Baukosten von rund CHF 725 Mio. Die Zahl der Bewilligungen erreichte damit in der bis in das Jahr 1990 zurückreichenden Zeitreihe den zweithöchsten Wert nach 2022. Mit dem digitalen Baubewilligungsverfahren "eBau" wird Gesuchstellenden nun ein vereinfachter Prozess angeboten. Ausserdem wird der Verfahrensprozess beschleunigt, da künftig alle Fachstellen und Gemeinden gleichzeitig Zugriff auf die elektronisch hinterlegten Unterlagen haben.
Die Baueingabe kann neu ortsunabhängig und rund um die Uhr erfolgen indem Daten, Pläne, Berichte und Fotos auf die digitale eBau-Plattform hochgeladen werden können. Die Einbindung bekannter Datenquellen - zum Beispiel das geografische Informationssystem (GIS) - erfolgt dabei automatisch und die Authentifizierung des Gesuchstellenden wird über den bestehenden Basisdienst eID sichergestellt.
Der durchgängige Daten- und Informationsaustausch von Baugesuchen sowie die Möglichkeit jederzeit den Status des Baugesuchs abzufragen, garantieren allen Beteiligten des Baubewilligungsverfahrens hohe Transparenz. Der finale Bauentscheid ist für alle Berechtigten digital einsehbar. Der administrative Aufwand wird dadurch insgesamt verringert und der Papierverbrauch kann durch den digitalen Prozess reduziert werden.
Gemäss den Bestimmungen im E-Government-Gesetz erfolgt die Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen ausschliesslich digital. Natürliche Personen können wählen, ob sie das Gesuch bzw. ihr Anliegen weiterhin physisch oder digital einbringen möchten.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100916841
Mit dem neuen e-Baugesuch bietet das Amt für Hochbau und Raumplanung ab dem 2. April 2024 einen digitalen Baubewilligungsprozess an. Von diesem neuen Angebot profitieren sowohl die Gesuchstellenden als auch die Mitarbeitenden der Baubehörde, da der Prozess effizienter, transparenter und einfacher wird. Digital eingereicht werden können ab dem 2. April 2024 sämtliche Voranfragen/Vorprüfungen, Anzeige- sowie Baubewilligungsverfahren.
Ob Neubau, Umbau oder die Errichtung einer Photovoltaikanlage: Im Jahr 2023 erteilte das Amt für Hochbau und Raumplanung 923 Baubewilligungen mit geplanten Baukosten von rund CHF 725 Mio. Die Zahl der Bewilligungen erreichte damit in der bis in das Jahr 1990 zurückreichenden Zeitreihe den zweithöchsten Wert nach 2022. Mit dem digitalen Baubewilligungsverfahren "eBau" wird Gesuchstellenden nun ein vereinfachter Prozess angeboten. Ausserdem wird der Verfahrensprozess beschleunigt, da künftig alle Fachstellen und Gemeinden gleichzeitig Zugriff auf die elektronisch hinterlegten Unterlagen haben.
Die Baueingabe kann neu ortsunabhängig und rund um die Uhr erfolgen indem Daten, Pläne, Berichte und Fotos auf die digitale eBau-Plattform hochgeladen werden können. Die Einbindung bekannter Datenquellen - zum Beispiel das geografische Informationssystem (GIS) - erfolgt dabei automatisch und die Authentifizierung des Gesuchstellenden wird über den bestehenden Basisdienst eID sichergestellt.
Der durchgängige Daten- und Informationsaustausch von Baugesuchen sowie die Möglichkeit jederzeit den Status des Baugesuchs abzufragen, garantieren allen Beteiligten des Baubewilligungsverfahrens hohe Transparenz. Der finale Bauentscheid ist für alle Berechtigten digital einsehbar. Der administrative Aufwand wird dadurch insgesamt verringert und der Papierverbrauch kann durch den digitalen Prozess reduziert werden.
Gemäss den Bestimmungen im E-Government-Gesetz erfolgt die Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen ausschliesslich digital. Natürliche Personen können wählen, ob sie das Gesuch bzw. ihr Anliegen weiterhin physisch oder digital einbringen möchten.
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