Frankfurt/Main - Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den geplanten 24-stündigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL durch das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main stoppen zu lassen.
Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wurde durch das Gericht am Montagabend abgelehnt. In der Vergangenheit war die Bahn dagegen noch in die nächste Instanz vor dem Landesarbeitsgericht gegangen.
Der Streik im Personenverkehr soll um 2 Uhr in der Nacht starten und in der Nacht auf Mittwoch ebenfalls um 2 Uhr enden. Im Güterverkehr wird bereits seit Montagabend, 18 Uhr, gestreikt, ebenfalls für 24 Stunden. Die Bahn bietet wieder einen Notfahrplan an und glaubt offenbar selbst nicht mehr daran, die Arbeitsniederlegung mit juristischen Mitteln noch stoppen zu können. Für Dienstagmorgen wurde die Presse in den Berliner Hauptbahnhof eingeladen. Ein Konzernsprecher will sich dort "zum aktuellen GDL-Streik" äußern, wie es hieß.
Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wurde durch das Gericht am Montagabend abgelehnt. In der Vergangenheit war die Bahn dagegen noch in die nächste Instanz vor dem Landesarbeitsgericht gegangen.
Der Streik im Personenverkehr soll um 2 Uhr in der Nacht starten und in der Nacht auf Mittwoch ebenfalls um 2 Uhr enden. Im Güterverkehr wird bereits seit Montagabend, 18 Uhr, gestreikt, ebenfalls für 24 Stunden. Die Bahn bietet wieder einen Notfahrplan an und glaubt offenbar selbst nicht mehr daran, die Arbeitsniederlegung mit juristischen Mitteln noch stoppen zu können. Für Dienstagmorgen wurde die Presse in den Berliner Hauptbahnhof eingeladen. Ein Konzernsprecher will sich dort "zum aktuellen GDL-Streik" äußern, wie es hieß.
© 2024 dts Nachrichtenagentur