Der Entwurf für eine neue EU-Verordnung zur "Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" hat es für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in sich. Nach außen hin versucht das neue Regelwerk, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken. Für die KMU wird dies allerdings vor allem durch zwei vorgesehene Regelungen, die Lieferantenkredite betreffen, zur Kneifzange. Erstens die "zwingende gesetzliche Begrenzung der Zahlungsfristen auf 30 Tage bei B2B-Geschäften" (Art. 3, 9) und zweitens die "Verbindliche Verpflichtung gesetzlicher Verzugszinsen" (Art. 5, 9). Die Bundesbank hatte in einer allerdings schon länger zurückliegenden Analyse festgehalten, dass Handelskredite zu den wichtigsten Instrumenten der Fremdfinanzierung für nichtfinanzielle Unternehmen gehören. Hervorgehoben wurde damals, dass durch Handelskredite ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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