Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. März 2024 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Offenlegungsgesetzes (OffG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Diese Vorlage dient der Überarbeitung des OffG, das zuletzt im Jahr 2016 im Zuge einer umfassenden Revision zur Umsetzung der Richtlinie 2013/50/EU zur Änderung der Transparenzrichtlinie angepasst wurde. Aufgrund weiterer Änderungen dieser Richtlinie und der zwischenzeitlichen Weiterentwicklung des liechtensteinischen Kapitalmarktrechts wurde festgestellt, dass gewisse Anpassungen im Gesetz erforderlich sind. Insbesondere soll im Hinblick auf das in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen, amtlich bestellten System (Officially Appointed Mechanism; "OAM") eine klare Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, damit ein solches System bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) eingerichtet werden kann.
Die vorliegende Stellungnahme dient einerseits der Beantwortung einer aufgeworfenen Frage genereller Natur und andererseits der weiteren Präzisierung und Anpassung zweier Artikel.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100916908
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. März 2024 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Offenlegungsgesetzes (OffG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Diese Vorlage dient der Überarbeitung des OffG, das zuletzt im Jahr 2016 im Zuge einer umfassenden Revision zur Umsetzung der Richtlinie 2013/50/EU zur Änderung der Transparenzrichtlinie angepasst wurde. Aufgrund weiterer Änderungen dieser Richtlinie und der zwischenzeitlichen Weiterentwicklung des liechtensteinischen Kapitalmarktrechts wurde festgestellt, dass gewisse Anpassungen im Gesetz erforderlich sind. Insbesondere soll im Hinblick auf das in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen, amtlich bestellten System (Officially Appointed Mechanism; "OAM") eine klare Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, damit ein solches System bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) eingerichtet werden kann.
Die vorliegende Stellungnahme dient einerseits der Beantwortung einer aufgeworfenen Frage genereller Natur und andererseits der weiteren Präzisierung und Anpassung zweier Artikel.
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