Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der MorphoSys AG, ansässig in Planegg bei München, durch die Novartis AG (Schweiz) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. MorphoSys ist ein global tätiges Biotechnologie-Unternehmen und entwickelt insbesondere Medikamente gegen Leukämie (Blutkrebs). Novartis verfügt über Medikamente und Entwicklungsaktivitäten in nahezu allen wesentlichen medizinischen Fachbereichen. Im Bereich der onkologischen Forschung liegt ein Schwerpunkt von Novartis ebenfalls bei Leukämie.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: ""Der Fall betrifft die Übernahme eines der größten deutschen Biotech-Unternehmen durch einen der größten Pharmakonzerne der Welt. Wir haben sehr genau geprüft, dass hier der Wettbewerb um Forschung und Entwicklung von neuen Medikamenten gegen eine Form der Leukämie durch den Zusammenschluss nicht beeinträchtigt wird. Im Ergebnis haben wir keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Eine Vielzahl möglicher Alternativwirkstoffe sind in der Entwicklung, zudem erwarten wir Wettbewerb durch Generika. An diesem Fall zeigt sich auch erneut die Relevanz der 2017 ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommenen Transaktionswertschwelle. Ohne diese Vorschrift hätten wir den Fall nicht prüfen können, obwohl er von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist"."
Die Transaktionswertschwelle erlaubt die wettbewerbliche Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch noch geringe oder keine Umsätze erzielen. MorphoSys und Novartis haben die Übernahme im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes für einen Eigenkapitalwert von 2,7 Milliarden Euro oder 68,00 Euro pro Aktie vereinbart.
Im vorliegenden Fall konzentrierte sich die Prüfung des Bundeskartellamtes auf den Bereich der Forschung und Entwicklung bei Wirkstoffen gegen Myelofibrose. Es handelt sich um eine Form der Leukämie, die nur in wenigen Fällen durch Knochenmarkstransplantation geheilt werden kann. MorphoSys steht mit einem neuen Wirkstoff ("Pelabresib") erstmals kurz vor der Zulassung und Markteinführung in Europa. "Pelabresib" soll zukünftig in Kombination mit dem bereits seit mehr als einem Jahrzehnt erhältlichen Wirkstoff "Ruxolitinib" von Novartis bei der Behandlung von Myelofibrose zum Einsatz kommen. Da die Erstlinientherapie mit "Ruxolitinib" und vergleichbaren Wirkstoffen teilweise nicht den gewünschten Erfolg gegen die stark belastenden Symptome der Krankheit hat, führen Forschungsunternehmen wie MorphoSys derzeit zahlreiche Studien in Bezug auf mögliche alternative Wirkstoffe durch, die effektive Kombinations- und/oder Zweitlinientherapien ermöglichen könnten. Die Forschungspipeline von Novartis umfasst derzeit keine solchen Projekte.
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes befinden sich eine Vielzahl möglicher Alternativwirkstoffe zu Pelabresib und Ruxolitinib in Entwicklung, für die zudem noch im Prognosezeitraum mit generischem Wettbewerb zu rechnen ist. Daher geht das Bundeskartellamt nicht von einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten für in der Entwicklung befindliche bzw. bereits vermarktete Wirkstoffe gegen Myelofibrose aus. Das Vorhaben konnte binnen Monatsfrist freigegeben werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: ""Der Fall betrifft die Übernahme eines der größten deutschen Biotech-Unternehmen durch einen der größten Pharmakonzerne der Welt. Wir haben sehr genau geprüft, dass hier der Wettbewerb um Forschung und Entwicklung von neuen Medikamenten gegen eine Form der Leukämie durch den Zusammenschluss nicht beeinträchtigt wird. Im Ergebnis haben wir keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Eine Vielzahl möglicher Alternativwirkstoffe sind in der Entwicklung, zudem erwarten wir Wettbewerb durch Generika. An diesem Fall zeigt sich auch erneut die Relevanz der 2017 ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommenen Transaktionswertschwelle. Ohne diese Vorschrift hätten wir den Fall nicht prüfen können, obwohl er von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist"."
Die Transaktionswertschwelle erlaubt die wettbewerbliche Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch noch geringe oder keine Umsätze erzielen. MorphoSys und Novartis haben die Übernahme im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes für einen Eigenkapitalwert von 2,7 Milliarden Euro oder 68,00 Euro pro Aktie vereinbart.
Im vorliegenden Fall konzentrierte sich die Prüfung des Bundeskartellamtes auf den Bereich der Forschung und Entwicklung bei Wirkstoffen gegen Myelofibrose. Es handelt sich um eine Form der Leukämie, die nur in wenigen Fällen durch Knochenmarkstransplantation geheilt werden kann. MorphoSys steht mit einem neuen Wirkstoff ("Pelabresib") erstmals kurz vor der Zulassung und Markteinführung in Europa. "Pelabresib" soll zukünftig in Kombination mit dem bereits seit mehr als einem Jahrzehnt erhältlichen Wirkstoff "Ruxolitinib" von Novartis bei der Behandlung von Myelofibrose zum Einsatz kommen. Da die Erstlinientherapie mit "Ruxolitinib" und vergleichbaren Wirkstoffen teilweise nicht den gewünschten Erfolg gegen die stark belastenden Symptome der Krankheit hat, führen Forschungsunternehmen wie MorphoSys derzeit zahlreiche Studien in Bezug auf mögliche alternative Wirkstoffe durch, die effektive Kombinations- und/oder Zweitlinientherapien ermöglichen könnten. Die Forschungspipeline von Novartis umfasst derzeit keine solchen Projekte.
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes befinden sich eine Vielzahl möglicher Alternativwirkstoffe zu Pelabresib und Ruxolitinib in Entwicklung, für die zudem noch im Prognosezeitraum mit generischem Wettbewerb zu rechnen ist. Daher geht das Bundeskartellamt nicht von einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten für in der Entwicklung befindliche bzw. bereits vermarktete Wirkstoffe gegen Myelofibrose aus. Das Vorhaben konnte binnen Monatsfrist freigegeben werden.
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