Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines EWR-Verbraucherbehördenkooperations-Durchführungsgesetzes (EWR-VBKDG) verabschiedet. Die Vorlage dient der Übernahme der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden.
Die rasante Entwicklung von neuen digitalen Technologien, insbesondere von Online Marktplätzen, auf denen Konsumenten vermehrt einkaufen, erfordert eine funktionierende Rechtsdurchsetzung zwischen den EWR-Mitgliedstaaten. Zum besseren Schutz der Konsumenten vor grenzüberschreitenden Verstössen gegen das Verbraucherrecht im EWR soll daher die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, der EFTA-Überwachungsbehörde und den zuständigen nationalen Behörden modernisiert werden. Die Behörden werden z.B. bei fehlenden Informationen über den Gesamtpreis, unzulässigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, irreführender und unzulässiger Bewerbung von Produkten oder bei fehlenden Unterstützungsleistungen für Passagiere im Flug-, Bahn-, Schiff- und Busbereich, tätig. Ziel ist eine rasche Beseitigung von grenzüberschreitenden Verstössen gegen das EWR-Verbraucherrecht.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100916919
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines EWR-Verbraucherbehördenkooperations-Durchführungsgesetzes (EWR-VBKDG) verabschiedet. Die Vorlage dient der Übernahme der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden.
Die rasante Entwicklung von neuen digitalen Technologien, insbesondere von Online Marktplätzen, auf denen Konsumenten vermehrt einkaufen, erfordert eine funktionierende Rechtsdurchsetzung zwischen den EWR-Mitgliedstaaten. Zum besseren Schutz der Konsumenten vor grenzüberschreitenden Verstössen gegen das Verbraucherrecht im EWR soll daher die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, der EFTA-Überwachungsbehörde und den zuständigen nationalen Behörden modernisiert werden. Die Behörden werden z.B. bei fehlenden Informationen über den Gesamtpreis, unzulässigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, irreführender und unzulässiger Bewerbung von Produkten oder bei fehlenden Unterstützungsleistungen für Passagiere im Flug-, Bahn-, Schiff- und Busbereich, tätig. Ziel ist eine rasche Beseitigung von grenzüberschreitenden Verstössen gegen das EWR-Verbraucherrecht.
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