Vaduz (ots) -
Die Regierung hat am 12. März 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates genehmigt.
Mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag schlägt die Regierung notwendige Massnahmen vor, welche für eine zukunftsfähige Lösung für die Personalvorsorge der rund 4'600 bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) versicherten Personen zu ergreifen sind.
Unerwünschte Umverteilungen
Die SPL wurde im Rahmen der Sanierung der Pensionskasse des Landes im Jahr 2014 gegründet und nahm am 1. Juli 2014 ihren Betrieb auf. Aufgrund der damaligen Ausfinanzierung in Kombination mit Darlehen des Landes und der angeschlossenen Unternehmen lag der Deckungsgrad der SPL zu Beginn bei 93%. Nach einem erfreulichen Start des neuen Vorsorgewerks hat die aussergewöhnliche Zinssituation mit jahrelangen Negativzinsen die SPL stark belastet.
Der Grad der unerwünschten Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnern in der SPL hat aufgrund verschiedener Entwicklungen der letzten Jahre ein nicht mehr vertretbares Ausmass angenommen und ist über 100 Mio. Franken gestiegen. Ohne entsprechende Massnahmen würde die Umverteilung in den nächsten Jahren unvermindert weitergehen. Heute ist die SPL kein Sanierungsfall, sie wird aber ohne Massnahmen, die geeignet sind, die Umverteilung zu minimieren, inskünftig unter Druck kommen. Die Regierung ist der Meinung, dass nicht abgewartet werden soll, sondern sich abzeichnende Probleme proaktiv angegangen werden müssen.
Ziel der mit diesen im Bericht und Antrag vorgelegten Massnahmen ist es daher, das Vorsorgewerk zukunftsgerichtet auszugestalten. Dazu sollen zum einen die bestehenden unerwünschten Umverteilungen von den Aktivversicherten zu den Rentnern beseitigt und die bislang erfolgten Umverteilungen teilweise ausgeglichen werden. Zum anderen soll die SPL so ausgestaltet werden, dass sie in Zukunft variabler auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren kann, damit das Vorsorgeniveau nicht weiter abgesenkt werden muss.
Variantenbericht im Landtag behandelt
Mit Bericht und Antrag 2023/20 hat die Regierung dem Landtag verschiedene Varianten für die zukünftige Ausgestaltung der SPL aufgezeigt. Der Landtag behandelte diesen Bericht in seiner Sitzung vom April 2023. Der Landtag folgte grossmehrheitlich den Vorschlägen der Regierung und beauftragte diese, die von der Regierung empfohlene Variante im Detail auszuarbeiten.
Deshalb werden dem Landtag folgende Massnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt:
- Schaffung eines geschlossenen Vorsorgewerks für die Renten bis zum 30. Juni 2014
- Einführung einer optionalen variablen Rente
- Ausfinanzierung der bestehenden Renten im offenen Vorsorgewerk
- Umwandlung der Darlehen in Eigenkapital
- Erhöhung der Sparbeiträge
Massnahmen im Detail
Die Regierung schlägt vor, eine geschlossene Rentnerkasse für Renten, die vor dem 30. Juni 2014 gesprochen wurden, zu schaffen. Durch die Schaffung der geschlossenen Rentnerkasse und damit die Ausgliederung und Ausfinanzierung dieser Renten werden zukünftige Umverteilungen zum Rentnerbestand vor 2014 verhindert. Zudem wird die Risikofähigkeit des verbleibenden offenen Vorsorgewerks deutlich verbessert.
Eine weitere Massnahme ist die Schaffung einer variablen Rente. Den Rentnern steht es aber weiterhin frei, anstelle der variablen Rente, wie heute entweder eine fixe Rente oder den Kapitalbezug zu wählen. Der Vorteil beim variablen Rentenmodell liegt darin, dass in Jahren mit gutem Anlageerfolg am Erfolg partizipiert werden und so die Rente in diesen Jahren höher ausfallen kann. In Jahren ohne variable Zusatzrente nimmt der Rentner eine im Vergleich zur fixen Rente tiefere Rentenzahlung in Kauf. Die variable Rente ist die zentrale Massnahme, um im offenen Vorsorgewerk zukünftige Umverteilungen in beide Richtungen zu minimieren. Die Einführung der variablen Rente erfolgt durch Entscheid des Stiftungsrats und die Details werden im Reglement geregelt. Dafür muss im Rahmen dieser Vorlage die gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Auch zwischen den Rentnern, die nach 2014 im Beitragsprimat ihre Rente angetreten haben, sowie den Aktivversicherten fanden unerwünschte Umverteilungen statt. Diese sollen durch eine Ausfinanzierung der bestehenden Renten zumindest teilweise beseitigt werden. Als positiver Nebeneffekt verbessert sich durch diese Massnahme der Deckungsgrad des offenen Vorsorgewerks, so dass eine Wertschwankungsreserve aufgebaut wird. Diese trägt zukünftig dazu bei, dass auf schlechte Anlagejahre nicht sofort eine Unterdeckung folgt.
Weiters sollen die bestehenden Darlehen in der Höhe CHF 93.5 Mio. in Eigenkapital umgewandelt werden. Mit dieser Massnahme verbessert sich der Deckungsgrad der SPL deutlich, da die Darlehen aktuell als Fremdkapital behandelt werden müssen und deshalb nicht bei der Berechnung des Deckungsgrades berücksichtigt werden. Da die Darlehen bereits abgeschrieben wurden, handelt es sich bei der Umwandlung der Darlehen vor allem um eine buchhalterische und nicht um eine liquiditätswirksame Massnahme.
Schlussendlich soll durch die Erhöhung der Sparbeiträge das Leistungsziel verbessert werden. Diese Massnahme verursacht sowohl bei den Aktivversicherten wie auch bei den Arbeitgebern Mehrkosten, ist aber aus Sicht der Regierung notwendig, um den Versicherten der SPL langfristig eine angemessene Rente in Aussicht stellen zu können.
Aus finanzieller Sicht belaufen sich die einmaligen Kosten dieses Massnahmenpakets (ohne Umwandlung der Darlehen) nach detaillierter Prüfung auf CHF 70.2 Mio. Der Anteil des Landes (inkl. der Anteile für die Anschlüsse gemäss Art. 14 SBPVG sowie der Gemeindeanteile) beträgt dabei CHF 58.1 Mio. Die Umwandlung der Darlehen in Höhe von CHF 93.5 Mio. (Land: 77 Mio.) erfolgt liquiditäts- und erfolgsneutral. Zudem ergeben sich jährliche Kosten für die Erhöhung der Sparbeiträge in Höhe von ca. 1.9 Mio.
Massnahmen trotz leicht verbesserter Zinssituation notwendig
Die seit Ende 2022 wieder leicht gestiegenen Zinsen sind für eine Pensionskasse zwar grundsätzlich positiv, jedoch schlägt sich der Effekt nur langfristig nieder und hat sich Ende 2023 bereits verlangsamt bzw. umgekehrt. Trotzdem war dank eines starken Jahresendes das Jahr 2023 für die SPL insgesamt erfreulich. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind jedoch weiterhin notwendig, weil nur mit diesen die unerwünschten Umverteilungen beseitigt oder zumindest minimiert werden können.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100916927
Die Regierung hat am 12. März 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates genehmigt.
Mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag schlägt die Regierung notwendige Massnahmen vor, welche für eine zukunftsfähige Lösung für die Personalvorsorge der rund 4'600 bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) versicherten Personen zu ergreifen sind.
Unerwünschte Umverteilungen
Die SPL wurde im Rahmen der Sanierung der Pensionskasse des Landes im Jahr 2014 gegründet und nahm am 1. Juli 2014 ihren Betrieb auf. Aufgrund der damaligen Ausfinanzierung in Kombination mit Darlehen des Landes und der angeschlossenen Unternehmen lag der Deckungsgrad der SPL zu Beginn bei 93%. Nach einem erfreulichen Start des neuen Vorsorgewerks hat die aussergewöhnliche Zinssituation mit jahrelangen Negativzinsen die SPL stark belastet.
Der Grad der unerwünschten Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnern in der SPL hat aufgrund verschiedener Entwicklungen der letzten Jahre ein nicht mehr vertretbares Ausmass angenommen und ist über 100 Mio. Franken gestiegen. Ohne entsprechende Massnahmen würde die Umverteilung in den nächsten Jahren unvermindert weitergehen. Heute ist die SPL kein Sanierungsfall, sie wird aber ohne Massnahmen, die geeignet sind, die Umverteilung zu minimieren, inskünftig unter Druck kommen. Die Regierung ist der Meinung, dass nicht abgewartet werden soll, sondern sich abzeichnende Probleme proaktiv angegangen werden müssen.
Ziel der mit diesen im Bericht und Antrag vorgelegten Massnahmen ist es daher, das Vorsorgewerk zukunftsgerichtet auszugestalten. Dazu sollen zum einen die bestehenden unerwünschten Umverteilungen von den Aktivversicherten zu den Rentnern beseitigt und die bislang erfolgten Umverteilungen teilweise ausgeglichen werden. Zum anderen soll die SPL so ausgestaltet werden, dass sie in Zukunft variabler auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren kann, damit das Vorsorgeniveau nicht weiter abgesenkt werden muss.
Variantenbericht im Landtag behandelt
Mit Bericht und Antrag 2023/20 hat die Regierung dem Landtag verschiedene Varianten für die zukünftige Ausgestaltung der SPL aufgezeigt. Der Landtag behandelte diesen Bericht in seiner Sitzung vom April 2023. Der Landtag folgte grossmehrheitlich den Vorschlägen der Regierung und beauftragte diese, die von der Regierung empfohlene Variante im Detail auszuarbeiten.
Deshalb werden dem Landtag folgende Massnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt:
- Schaffung eines geschlossenen Vorsorgewerks für die Renten bis zum 30. Juni 2014
- Einführung einer optionalen variablen Rente
- Ausfinanzierung der bestehenden Renten im offenen Vorsorgewerk
- Umwandlung der Darlehen in Eigenkapital
- Erhöhung der Sparbeiträge
Massnahmen im Detail
Die Regierung schlägt vor, eine geschlossene Rentnerkasse für Renten, die vor dem 30. Juni 2014 gesprochen wurden, zu schaffen. Durch die Schaffung der geschlossenen Rentnerkasse und damit die Ausgliederung und Ausfinanzierung dieser Renten werden zukünftige Umverteilungen zum Rentnerbestand vor 2014 verhindert. Zudem wird die Risikofähigkeit des verbleibenden offenen Vorsorgewerks deutlich verbessert.
Eine weitere Massnahme ist die Schaffung einer variablen Rente. Den Rentnern steht es aber weiterhin frei, anstelle der variablen Rente, wie heute entweder eine fixe Rente oder den Kapitalbezug zu wählen. Der Vorteil beim variablen Rentenmodell liegt darin, dass in Jahren mit gutem Anlageerfolg am Erfolg partizipiert werden und so die Rente in diesen Jahren höher ausfallen kann. In Jahren ohne variable Zusatzrente nimmt der Rentner eine im Vergleich zur fixen Rente tiefere Rentenzahlung in Kauf. Die variable Rente ist die zentrale Massnahme, um im offenen Vorsorgewerk zukünftige Umverteilungen in beide Richtungen zu minimieren. Die Einführung der variablen Rente erfolgt durch Entscheid des Stiftungsrats und die Details werden im Reglement geregelt. Dafür muss im Rahmen dieser Vorlage die gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Auch zwischen den Rentnern, die nach 2014 im Beitragsprimat ihre Rente angetreten haben, sowie den Aktivversicherten fanden unerwünschte Umverteilungen statt. Diese sollen durch eine Ausfinanzierung der bestehenden Renten zumindest teilweise beseitigt werden. Als positiver Nebeneffekt verbessert sich durch diese Massnahme der Deckungsgrad des offenen Vorsorgewerks, so dass eine Wertschwankungsreserve aufgebaut wird. Diese trägt zukünftig dazu bei, dass auf schlechte Anlagejahre nicht sofort eine Unterdeckung folgt.
Weiters sollen die bestehenden Darlehen in der Höhe CHF 93.5 Mio. in Eigenkapital umgewandelt werden. Mit dieser Massnahme verbessert sich der Deckungsgrad der SPL deutlich, da die Darlehen aktuell als Fremdkapital behandelt werden müssen und deshalb nicht bei der Berechnung des Deckungsgrades berücksichtigt werden. Da die Darlehen bereits abgeschrieben wurden, handelt es sich bei der Umwandlung der Darlehen vor allem um eine buchhalterische und nicht um eine liquiditätswirksame Massnahme.
Schlussendlich soll durch die Erhöhung der Sparbeiträge das Leistungsziel verbessert werden. Diese Massnahme verursacht sowohl bei den Aktivversicherten wie auch bei den Arbeitgebern Mehrkosten, ist aber aus Sicht der Regierung notwendig, um den Versicherten der SPL langfristig eine angemessene Rente in Aussicht stellen zu können.
Aus finanzieller Sicht belaufen sich die einmaligen Kosten dieses Massnahmenpakets (ohne Umwandlung der Darlehen) nach detaillierter Prüfung auf CHF 70.2 Mio. Der Anteil des Landes (inkl. der Anteile für die Anschlüsse gemäss Art. 14 SBPVG sowie der Gemeindeanteile) beträgt dabei CHF 58.1 Mio. Die Umwandlung der Darlehen in Höhe von CHF 93.5 Mio. (Land: 77 Mio.) erfolgt liquiditäts- und erfolgsneutral. Zudem ergeben sich jährliche Kosten für die Erhöhung der Sparbeiträge in Höhe von ca. 1.9 Mio.
Massnahmen trotz leicht verbesserter Zinssituation notwendig
Die seit Ende 2022 wieder leicht gestiegenen Zinsen sind für eine Pensionskasse zwar grundsätzlich positiv, jedoch schlägt sich der Effekt nur langfristig nieder und hat sich Ende 2023 bereits verlangsamt bzw. umgekehrt. Trotzdem war dank eines starken Jahresendes das Jahr 2023 für die SPL insgesamt erfreulich. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind jedoch weiterhin notwendig, weil nur mit diesen die unerwünschten Umverteilungen beseitigt oder zumindest minimiert werden können.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
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