Wenn eine Netzüberlastung droht, dürfen Verteilnetzbetreiber private Ladestationen "dimmen". Das regelt der neue §14a EnWG. Auch bei Spediteuren und Flottenbetreibern könnten die Ladeleistungen im Fall der Fälle heruntergeschraubt werden. "Das gefährdet deren Betriebsabläufe", warnt der Ladeinfrastruktur-Spezialist Elexon - und untermauert das mit einem einleuchtenden Szenario. Die Aachener Elexon GmbH hat ein Policy Paper veröffentlicht, um ein ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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