Berlin - FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki hat SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich scharf dafür kritisiert, dass er vor der Taurus-Abstimmung Konsequenzen für Abgeordnete gefordert hat, die gegen die Koalitionslinie stimmen. "Ich fordere alle Beteiligten auf, derartige verfassungsfeindliche Forderungen jetzt und für weitere Zeit zu unterlassen", schreibt Kubicki in einer persönlichen Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten, über die das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet.
"Wer solche Erklärungen in die öffentliche Debatte einbringt, verwirkt das Recht, sich als Verteidiger unserer demokratischen Grundordnung zu bezeichnen." Kubicki und die FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann waren aus der Koalitionslinie ausgeschert, wie aus dem Ergebnis der namentlichen Abstimmung am Donnerstag hervorgeht. Beide stimmten für den Unions-Antrag zur Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine.
Mützenich hatte seine Erwartungshaltung zur Taurus-Abstimmung mit Verweis auf die Verabredung zu einem generell einheitlichen Abstimmungsverhalten im Koalitionsvertrag begründet. Kubicki wies den SPD-Politiker in seiner Erklärung "in aller Deutlichkeit" darauf hin, dass weder der Koalitionsvertrag noch der politische Wille - weder des SPD-Fraktionsvorsitzenden noch des Bundeskanzlers - das Grundgesetz "aus den Angeln zu heben vermag". Darin heißt es etwa, die Bundestagsabgeordneten seien "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".
"Wer solche Erklärungen in die öffentliche Debatte einbringt, verwirkt das Recht, sich als Verteidiger unserer demokratischen Grundordnung zu bezeichnen." Kubicki und die FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann waren aus der Koalitionslinie ausgeschert, wie aus dem Ergebnis der namentlichen Abstimmung am Donnerstag hervorgeht. Beide stimmten für den Unions-Antrag zur Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine.
Mützenich hatte seine Erwartungshaltung zur Taurus-Abstimmung mit Verweis auf die Verabredung zu einem generell einheitlichen Abstimmungsverhalten im Koalitionsvertrag begründet. Kubicki wies den SPD-Politiker in seiner Erklärung "in aller Deutlichkeit" darauf hin, dass weder der Koalitionsvertrag noch der politische Wille - weder des SPD-Fraktionsvorsitzenden noch des Bundeskanzlers - das Grundgesetz "aus den Angeln zu heben vermag". Darin heißt es etwa, die Bundestagsabgeordneten seien "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".
© 2024 dts Nachrichtenagentur