Nach der Ahrtalflut im Juli 2021 waren zahlreiche Wohngebäude unbewohnbar. Das zwang so manchen Hausbesitzer dazu, bis zur Behebung der Schäden etwa ein Wohnmobil als Bleibe anzumieten. Ein Gericht hat nun entscheiden, dass ein Versicherer auch für die Miete leisten muss. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat entschieden, dass auch die Anmietung eines Wohnmobils eine, einem Hotel ähnliche Unterbringung darstellen kann. Es verurteilte unter anderem aus diesem Grund einen Wohngebäudeversicherer zur ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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