Bern - Das Bundesamt für Polizei hat in der Affäre um erschlichene Subventionen bei Postauto bedingte Geldstrafen und hohe Bussen gegen sieben Personen verhängt. Die Voraussetzungen für Freiheitsstrafen seien nicht gegeben. Die Strafbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen fünf Personen wurde wegen Leistungsbetrugs und gegen zwei Personen wegen Unterlassung der Verhinderung des Leistungsbetrugs Strafen ausgesprochen. Hohe BussenGemäss Angaben ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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