Noch steht die Teillegalisierung von Cannabis auf der Kippe. Wir haben aber schon jetzt bei einer Expertin nachgefragt, was eine Umsetzung der Pläne für das Arbeitsumfeld bedeuten würde. Kommt nach dem Feierabendbier der Feierabendjoint? Drei lebende Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung, bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum und die Möglichkeit, sich in nicht kommerziellen "Anbauvereinigungen" zusammenzuschließen: Der Gesetzesvorschlag zur ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.