EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CANCOM SE
/ Aktienrückkauf / 37. Zwischenmeldung
Aktienrückkauf / 37. Zwischenmeldung - Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 11. März 2024 bis einschließlich 15. März 2024 insgesamt 79.014 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Ad hoc-Mitteilung vom 21. Juni 2023 und Bekanntmachung vom 29. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Juli 2023 mitgeteilt wurde. Die Aktien wurden wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Juli 2023 durch die CANCOM SE zurückgekauften eigenen Aktien auf 3.637.763 Stück. Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://investoren.cancom.de/aktienrueckkauf-2023/ veröffentlicht. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der CANCOM SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 18. März 2024 CANCOM SE Der Vorstand 18.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | CANCOM SE |
Erika-Mann-Straße 69 | |
80636 München | |
Deutschland | |
Internet: | http://www.cancom.de |
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