Berlin - Dennis Radtke, Vizechef des CDU-Arbeitnehmerflügels, warnt seine Partei davor, sich bei der Bürgergeld-Reform nur auf diejenigen zu konzentrieren, die nicht arbeiten wollten. "Mich stört es gewaltig, dass sich die ganze Debatte nur um Totalverweigerer dreht", sagte Radtke dem "Stern". Diese Gruppe sei nur ein kleiner Aspekt im Umgang mit Arbeitslosigkeit.
Radtke verteidigte die Bürgergeld-Pläne seiner Partei, ging aber mit der Kommunikation hart ins Gericht. "Die Schlagzeile in der 'Bild'-Zeitung zu unserem Plan lautete 'Nie mehr Stütze für faule Arbeitslose' - ernsthaft? Wir müssen deutlicher machen: Wir sind eine Volkspartei der Mitte mit einer starken christlich-sozialen Wurzel."
Es komme nicht nur darauf an, was man sagt, sondern wie man etwas sage, so Radtke. "Wir müssen uns in der Sprache von einem durchschnittlichen McKinsey-Berater unterscheiden."
Der Europaabgeordnete vermisst in dem CDU-Papier eine Perspektive für Menschen, die zwar einen Beruf haben, aber mit Bürgergeld aufstocken müssen. Er fordert Entlastungen, um Arbeit in unteren Einkommensgruppen attraktiver zu machen. "Das geht sicherlich nicht, nur weil man damit droht: Guck mal, den Bürgergeld-Empfängern gehen wir jetzt richtig ans Leder."
Radtke kritisierte, dass die CDU ihre sozialpolitischen Leerstellen noch nicht wieder gefüllt habe. "Da haben wir noch einen Weg zu gehen."
Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslosengeldempfänger deutlich eingeschränkt. Sanktionen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt, so das Gericht. Nach längerer Blockade hatten auch die Bundesländer mit CDU-Beteiligung der Bürgergeldreform im November 2022 zugestimmt.
Die CDU will nun die Sanktionsmöglichkeiten jedoch wieder ausbauen. Das geht aus einem Entwurf für ein entsprechendes Konzept hervor, das der Bundesvorstand am Montag beschließen will und über das die "Süddeutsche Zeitung" (Samstagausgabe) berichtet. Wenn ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ablehne, solle künftig "davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist - ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr".
Künftig soll nach den CDU-Plänen zudem jeder, der zu Terminen im Jobcenter "ohne sachlichen Grund wiederholt nicht erscheint, zunächst keine Leistungen mehr bekommen". Diese einbehaltenen Leistungen sollen erst dann ausgezahlt werden, "wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird". Wenn es auch "nach drei Monaten keinen Kontakt mehr zum Jobcenter gegeben hat, soll davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliegt".
Radtke verteidigte die Bürgergeld-Pläne seiner Partei, ging aber mit der Kommunikation hart ins Gericht. "Die Schlagzeile in der 'Bild'-Zeitung zu unserem Plan lautete 'Nie mehr Stütze für faule Arbeitslose' - ernsthaft? Wir müssen deutlicher machen: Wir sind eine Volkspartei der Mitte mit einer starken christlich-sozialen Wurzel."
Es komme nicht nur darauf an, was man sagt, sondern wie man etwas sage, so Radtke. "Wir müssen uns in der Sprache von einem durchschnittlichen McKinsey-Berater unterscheiden."
Der Europaabgeordnete vermisst in dem CDU-Papier eine Perspektive für Menschen, die zwar einen Beruf haben, aber mit Bürgergeld aufstocken müssen. Er fordert Entlastungen, um Arbeit in unteren Einkommensgruppen attraktiver zu machen. "Das geht sicherlich nicht, nur weil man damit droht: Guck mal, den Bürgergeld-Empfängern gehen wir jetzt richtig ans Leder."
Radtke kritisierte, dass die CDU ihre sozialpolitischen Leerstellen noch nicht wieder gefüllt habe. "Da haben wir noch einen Weg zu gehen."
Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslosengeldempfänger deutlich eingeschränkt. Sanktionen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt, so das Gericht. Nach längerer Blockade hatten auch die Bundesländer mit CDU-Beteiligung der Bürgergeldreform im November 2022 zugestimmt.
Die CDU will nun die Sanktionsmöglichkeiten jedoch wieder ausbauen. Das geht aus einem Entwurf für ein entsprechendes Konzept hervor, das der Bundesvorstand am Montag beschließen will und über das die "Süddeutsche Zeitung" (Samstagausgabe) berichtet. Wenn ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ablehne, solle künftig "davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist - ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr".
Künftig soll nach den CDU-Plänen zudem jeder, der zu Terminen im Jobcenter "ohne sachlichen Grund wiederholt nicht erscheint, zunächst keine Leistungen mehr bekommen". Diese einbehaltenen Leistungen sollen erst dann ausgezahlt werden, "wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird". Wenn es auch "nach drei Monaten keinen Kontakt mehr zum Jobcenter gegeben hat, soll davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliegt".
© 2024 dts Nachrichtenagentur