Berlin (ots) -
Vor acht Jahren, bei seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf, musste Donald Trump sich noch die Mühe machen, Gerüchte über seine politischen Gegner selbst in die Welt zu setzen. Wer heute Unwahrheiten über einen politischen Gegner verbreiten will, legt sie ihm einfach selbst in den Mund. So geschehen in New Hampshire, wo Joe Bidens Stimme digital imitiert wurde. Mit dieser Fake-Stimme wurden dann Wähler kontaktiert und aufgefordert, der Vorwahl fernzubleiben.
Es handelt sich um einen klaren Fall versuchter Wahlmanipulation, eine schwere Straftat. Der Aufwand dafür ist gering: Nach Aussage des mutmaßlichen Fälschers hat die Sprachaufnahme einen Dollar gekostet und 20 Minuten Zeit in Anspruch genommen. Das zeigt deutlich: Die zugrundeliegende Technik ist übermäßig mächtig und gleichzeitig völlig unterreguliert.
Die EU bringt dazu den AI Act auf den Weg, der greift aber erst in zwei Jahren vollständig. Bereits in diesem Jahr finden wegweisende Wahlen statt, daher müssen Anbieter und die internationale Politik sofort handeln. Neue Deepfake-Technologien dürfen der Öffentlichkeit erst zugänglich gemacht werden, wenn das Missbrauchsrisiko auf ein akzeptables Minimum gesenkt wurde. Auch bestehende müssen in gleichem Maße daraufhin überprüft werden.
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Vor acht Jahren, bei seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf, musste Donald Trump sich noch die Mühe machen, Gerüchte über seine politischen Gegner selbst in die Welt zu setzen. Wer heute Unwahrheiten über einen politischen Gegner verbreiten will, legt sie ihm einfach selbst in den Mund. So geschehen in New Hampshire, wo Joe Bidens Stimme digital imitiert wurde. Mit dieser Fake-Stimme wurden dann Wähler kontaktiert und aufgefordert, der Vorwahl fernzubleiben.
Es handelt sich um einen klaren Fall versuchter Wahlmanipulation, eine schwere Straftat. Der Aufwand dafür ist gering: Nach Aussage des mutmaßlichen Fälschers hat die Sprachaufnahme einen Dollar gekostet und 20 Minuten Zeit in Anspruch genommen. Das zeigt deutlich: Die zugrundeliegende Technik ist übermäßig mächtig und gleichzeitig völlig unterreguliert.
Die EU bringt dazu den AI Act auf den Weg, der greift aber erst in zwei Jahren vollständig. Bereits in diesem Jahr finden wegweisende Wahlen statt, daher müssen Anbieter und die internationale Politik sofort handeln. Neue Deepfake-Technologien dürfen der Öffentlichkeit erst zugänglich gemacht werden, wenn das Missbrauchsrisiko auf ein akzeptables Minimum gesenkt wurde. Auch bestehende müssen in gleichem Maße daraufhin überprüft werden.
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