Wer nachts unruhig schläft, weil er Geheimnisse vor dem Finanzamt hat, kann sein Gewissen mit einer Selbstanzeige erleichtern. Die kann sogar straffrei ausgehen. Anders sieht es aus, wenn die Steuerfahndung der Schummelei auf die Spur kommt. Dann drohen Geld- und im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen. Den Arbeitsweg großzügig aufgerundet, das Gästezimmer als Arbeitszimmer deklariert oder die Mieteinnahmen verschwiegen: Wer solche Dinge bei der Steuererklärung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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