
Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard)
Wegen Nichterfüllung von Pflichten aus der Zulassung wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der Stammaktien, lieferbar in Miteigentumsanteilen an einem Inhabersammelzertifikat, der
Marudai Food Co., Ltd., Osaka, Japan (ISIN: DE000A2N4944)
zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 26. März 2024 widerrufen.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 21. März 2024
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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