Beschluss
Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard)
Wegen Nichterfüllung von Pflichten aus der Zulassung wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der Stammaktien, lieferbar in Miteigentumsanteilen an einem Inhabersammelzertifikat, der
Marudai Food Co., Ltd., Osaka, Japan (ISIN: DE000A2N4944)
zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 26. März 2024 widerrufen.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 21. März 2024
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard)
Wegen Nichterfüllung von Pflichten aus der Zulassung wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der Stammaktien, lieferbar in Miteigentumsanteilen an einem Inhabersammelzertifikat, der
Marudai Food Co., Ltd., Osaka, Japan (ISIN: DE000A2N4944)
zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 26. März 2024 widerrufen.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 21. März 2024
Frankfurter Wertpapierbörse
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