Auch in den nächsten 12 Monaten gilt ein Höchstwert für die Innovationsausschreibungen von 9,18 Cent/kWh. Ohne erneute Festlegung wäre der Höchstwert auf den gesetzlichen Wert von 7,28 Cent/kWh zurückgefallen. Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Innovationsausschreibungen, die in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden, auf 9,18 Cent/kWh festgelegt. Dieser Wert entspricht dem aktuell geltenden Höchstwert. "Durch die Beibehaltung dieses Höchstwerts sorgen wir auch in diesem Segment ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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