Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Laut § 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) haben große Gesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, jährlich einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen zu erstellen, so die OMV Aktiengesellschaft (ISIN AT0000743059/ WKN 874341) in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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