In Sachen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses gefolgt. Somit ist die Einführung einer Versicherungspflicht für Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher und selbstfahrende Arbeitsmaschinen vom Tisch. Der Bundesrat hat sich in der vergangenen Woche mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung befasst. Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, ab Januar 2025 eine gesonderte Versicherungspflicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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