Der belgische Bushersteller Van Hool hat beim Handelsgericht von Mechelen Gläubigerschutz beantragt. Man wolle sicherstellen, dass der Betrieb bis auf Weiteres aufrechterhalten werden kann, um den Verhandlungen mit den Banken und potenziellen Übernahmekandidaten noch eine Chance zu geben. Dass es nicht gut um den Bushersteller geht, hatte sich bereits in den vergangenen Wochen abgezeichnet. So wurde Mitte März bekannt, dass das Management die Produktion ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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