FEPEX teilt nicht die Meinung der Generalanwältin, die das Urteil des Gerichts der EU aus dem Jahr 2021 ablehnt, das einen Teil des EU-Assoziierungsabkommens mit Marokko annulliert und das Handelsabkommen befürwortet, da dies bedeutet, dass die Zollvorteile des EU-Assoziierungsabkommen mit Marokko weiterhin für Produktionen aus der Sahara gelten. FEPEX stimmt jedoch der...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 fruchtportal.de