Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die gegen Pflichten verstoßen, werden seit der Novelle des EEG 2023 durch eine Strafzahlung an den Netzbetreiber zugunsten des EEG-Kontos sanktioniert. Das führt zu einer deutlichen Zunahme von juristischen Auseinandersetzungen. Die international tätige Anwaltskanzlei Watson Farley & Williams kritisiert eine Regelung in der jüngsten Novelle des EEG, die Pflichtverstöße von Betreibern Erneuerbarer-Energien-Anlagen mit pauschalen Geldstrafen ahndet. "Das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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