Vaduz (ots) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 26. März 2024 die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung dient der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung gemäss dem Beschluss des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (Base Erosion and Profit Shifting).
Die GloBE-Verordnung regelt die Bedeutung des GloBE-Kommentars und der Administrativen Leitlinien zur Auslegung der GloBE-Mustervorschriften, die vereinfachte Ermittlung der Ergänzungssteuern, die Anerkennung ausländischer Ergänzungssteuern, die Steuererklärung für die Erhebung der liechtensteinischen Ergänzungssteuer und der IIR-Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule) und die GloBE-Ergänzungssteuererklärung.
Durch die Anerkennung ausländischer Ergänzungssteuern soll sichergestellt werden, dass die liechtensteinische Umsetzung im Rahmen des Peer-Review-Prozesses der OECD betreffend die Umsetzung der Mindestbesteuerung positiv beurteilt wird.
Die GloBE-Verordnung tritt am Tag der Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 67 47
Simon.Biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100917542
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 26. März 2024 die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung dient der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung gemäss dem Beschluss des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (Base Erosion and Profit Shifting).
Die GloBE-Verordnung regelt die Bedeutung des GloBE-Kommentars und der Administrativen Leitlinien zur Auslegung der GloBE-Mustervorschriften, die vereinfachte Ermittlung der Ergänzungssteuern, die Anerkennung ausländischer Ergänzungssteuern, die Steuererklärung für die Erhebung der liechtensteinischen Ergänzungssteuer und der IIR-Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule) und die GloBE-Ergänzungssteuererklärung.
Durch die Anerkennung ausländischer Ergänzungssteuern soll sichergestellt werden, dass die liechtensteinische Umsetzung im Rahmen des Peer-Review-Prozesses der OECD betreffend die Umsetzung der Mindestbesteuerung positiv beurteilt wird.
Die GloBE-Verordnung tritt am Tag der Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.
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