Vaduz (ots) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 26. März 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (AStA-Gesetz) sowie des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) verabschiedet.
Liechtenstein hat 2016 im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD eingeführt. Die ordnungsgemässe Umsetzung des AIA wird im Rahmen eines mehrstufigen und laufenden Überprüfungsprozesses (Peer-Review-Verfahren) durch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes überwacht. Der gesamte Peer-Review-Prozess dauert bis ins Jahr 2025 an und wird zu einem Länder-Rating führen.
Mit den vorliegenden Gesetzesanpassungen sollen die bereits vorliegenden Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Peer-Review-Verfahren rechtzeitig adressiert werden, sodass Liechtenstein in Einklang mit der Finanzplatzstrategie 2025 ein möglichst gutes Rating erzielen kann. Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Erweiterung der Registrierungspflicht sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Sicherstellung einer internen Organisation für AIA-Zwecke bei den betroffenen Finanzintermediären. Daneben werden die Regelungen für die Kontrollen und Auskunftspflichten verbessert, sodass auf Basis statistischer Daten die Risikoanalyse für gezielte Kontrollmassnahmen verbessert werden kann.
Mit den Massnahmen setzt Liechtenstein seinen bewährten Weg fort. Die bisherigen Arbeiten zur effektiven Umsetzung des AIA und das überwiegend positive Ergebnis aus dem entsprechenden Peer-Review-Verfahren sind das Resultat von umfangreichen Anstrengungen, die in einem langjährigen gemeinsamen Prozess mit den Finanzplatzverbänden erfolgt sind.
Die gegenständliche Vorlage beinhaltet nebst Abänderungen des AIA-Gesetzes analoge Anpassungen des FATCA-Gesetzes und des AStA-Gesetzes. Zudem wird das CbC-Gesetz angepasst, sodass der Länderbericht nicht nur von liechtensteinischen Konzernobergesellschaften, sondern auch von anderen liechtensteinischen Geschäftseinheiten des Konzerns eingereicht werden kann.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. Mai 2024.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 67 47
Simon.Biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100917541
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 26. März 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (AStA-Gesetz) sowie des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) verabschiedet.
Liechtenstein hat 2016 im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD eingeführt. Die ordnungsgemässe Umsetzung des AIA wird im Rahmen eines mehrstufigen und laufenden Überprüfungsprozesses (Peer-Review-Verfahren) durch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes überwacht. Der gesamte Peer-Review-Prozess dauert bis ins Jahr 2025 an und wird zu einem Länder-Rating führen.
Mit den vorliegenden Gesetzesanpassungen sollen die bereits vorliegenden Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Peer-Review-Verfahren rechtzeitig adressiert werden, sodass Liechtenstein in Einklang mit der Finanzplatzstrategie 2025 ein möglichst gutes Rating erzielen kann. Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Erweiterung der Registrierungspflicht sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Sicherstellung einer internen Organisation für AIA-Zwecke bei den betroffenen Finanzintermediären. Daneben werden die Regelungen für die Kontrollen und Auskunftspflichten verbessert, sodass auf Basis statistischer Daten die Risikoanalyse für gezielte Kontrollmassnahmen verbessert werden kann.
Mit den Massnahmen setzt Liechtenstein seinen bewährten Weg fort. Die bisherigen Arbeiten zur effektiven Umsetzung des AIA und das überwiegend positive Ergebnis aus dem entsprechenden Peer-Review-Verfahren sind das Resultat von umfangreichen Anstrengungen, die in einem langjährigen gemeinsamen Prozess mit den Finanzplatzverbänden erfolgt sind.
Die gegenständliche Vorlage beinhaltet nebst Abänderungen des AIA-Gesetzes analoge Anpassungen des FATCA-Gesetzes und des AStA-Gesetzes. Zudem wird das CbC-Gesetz angepasst, sodass der Länderbericht nicht nur von liechtensteinischen Konzernobergesellschaften, sondern auch von anderen liechtensteinischen Geschäftseinheiten des Konzerns eingereicht werden kann.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. Mai 2024.
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