Berlin (ots) -
Der Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx gewinnt mit Schertz Bergmann gegen die Stiftung Warentest vor dem Landgericht Frankfurt am Main
In der Zeitschrift "Test" Ausgabe 1/2021 und parallel hierzu über die Internetseiten www.test.de hatte die Stiftung Warentest unter der Überschrift "Melde gehorsamst" einen Testbericht über Rauchmelder veröffentlicht. Insgesamt 17 Rauchmelder wurden getestet, darunter der von der Pyrexx GmbH (Berlin) auf den Markt gebrachte Rauchmelder Pyrexx PX-1. Von den getesteten Geräten hatten 13 das Testurteil "gut" erhalten, demgegenüber war der Pyrexx PX-1 mit der Note "mangelhaft" bewertet worden. Zur Begründung hieß es, der Rauchmelder alarmiere zu spät und erkenne einen Brand zu langsam.
Nach Veröffentlichung des Tests war die Stiftung Warentest aufgefordert worden, die Prüfberichte vorzulegen, um die Einhaltung der Prüfbedingungen im Labor nach der EU-Norm DIN EN 14604 überprüfen zu können. Dies war von der Stiftung Warentest abgelehnt worden, weshalb ein Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Köln/OLG Köln und anschließend ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 430/21) eingeleitet werden musste. Ziel war es u.a., der Stiftung Warentest die Weiterverbreitung der negativen Testergebnisse und -bewertungen zu untersagen.
Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main darauf hingewiesen hatte, der Klage stattgeben zu müssen, falls die Stiftung die Prüfberichte nicht vorlege, erklärte diese erstmalig, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nach Auswertung der hiermit bekannt gewordenen Daten kam ein vom Gericht bestellter Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass die von der Norm vorgegebenen Prüfbedingungen bei den relevanten Prüfbränden nicht eingehalten worden seien. Die betroffenen Prüfbrände hätten wiederholt werden müssen, was nicht geschehen sei. Demnach seien diese Prüfbrände gem. DIN EN 14604 als ungültig einzustufen. Damit war klar, dass auch die Testnote "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 nicht mehr haltbar war.
Offensichtlich um einem klagestattgebenden Urteil zuvor zu kommen, erklärte die Stiftung Warentest nunmehr, die Unterlassungsanträge anzuerkennen, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main am 05.03.2024 ein Teil-Anerkenntnisurteil zulasten der Stiftung Warentest erlassen hat, mit dem sämtlichen Unterlassungsanträgen stattgegeben wurde. Zugleich veröffentlichte die Stiftung Warentest eine Pressemitteilung, mit der sie die Nichteinhaltung der Prüfbedingungen einräumte und die Note "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 zurücknahm. Gleichzeitig wurde angekündigt, zeitnah einen neuen Rauchmeldertest durchführen zu wollen, um so u.a. auch den Pyrexx PX-1 neu zu testen. Schließlich entschuldigte sich die Stiftung Warentest bei der Pyrexx GmbH öffentlich.
Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist noch nicht abgeschlossen. Gestritten wird weiterhin über die von der Pyrexx GmbH geltend gemachten Schadensersatzansprüche, die von der Stiftung Warentest nicht anerkannt wurden.
Das gegen die Stiftung Wartentest geführte Verfahren zeigt, dass es sich lohnt, negative Testergebnisse nicht hinzunehmen und notfalls auch gerichtlich gegen die Stiftung vorzugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stiftung Warentest sich wie im hier streitgegenständlichen Fall weigert, die für die Überprüfung der Testergebnisse notwendigen Unterlagen offenzulegen.
Berlin, den 27. März 2024
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100017748/100917550
Der Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx gewinnt mit Schertz Bergmann gegen die Stiftung Warentest vor dem Landgericht Frankfurt am Main
In der Zeitschrift "Test" Ausgabe 1/2021 und parallel hierzu über die Internetseiten www.test.de hatte die Stiftung Warentest unter der Überschrift "Melde gehorsamst" einen Testbericht über Rauchmelder veröffentlicht. Insgesamt 17 Rauchmelder wurden getestet, darunter der von der Pyrexx GmbH (Berlin) auf den Markt gebrachte Rauchmelder Pyrexx PX-1. Von den getesteten Geräten hatten 13 das Testurteil "gut" erhalten, demgegenüber war der Pyrexx PX-1 mit der Note "mangelhaft" bewertet worden. Zur Begründung hieß es, der Rauchmelder alarmiere zu spät und erkenne einen Brand zu langsam.
Nach Veröffentlichung des Tests war die Stiftung Warentest aufgefordert worden, die Prüfberichte vorzulegen, um die Einhaltung der Prüfbedingungen im Labor nach der EU-Norm DIN EN 14604 überprüfen zu können. Dies war von der Stiftung Warentest abgelehnt worden, weshalb ein Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Köln/OLG Köln und anschließend ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 430/21) eingeleitet werden musste. Ziel war es u.a., der Stiftung Warentest die Weiterverbreitung der negativen Testergebnisse und -bewertungen zu untersagen.
Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main darauf hingewiesen hatte, der Klage stattgeben zu müssen, falls die Stiftung die Prüfberichte nicht vorlege, erklärte diese erstmalig, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nach Auswertung der hiermit bekannt gewordenen Daten kam ein vom Gericht bestellter Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass die von der Norm vorgegebenen Prüfbedingungen bei den relevanten Prüfbränden nicht eingehalten worden seien. Die betroffenen Prüfbrände hätten wiederholt werden müssen, was nicht geschehen sei. Demnach seien diese Prüfbrände gem. DIN EN 14604 als ungültig einzustufen. Damit war klar, dass auch die Testnote "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 nicht mehr haltbar war.
Offensichtlich um einem klagestattgebenden Urteil zuvor zu kommen, erklärte die Stiftung Warentest nunmehr, die Unterlassungsanträge anzuerkennen, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main am 05.03.2024 ein Teil-Anerkenntnisurteil zulasten der Stiftung Warentest erlassen hat, mit dem sämtlichen Unterlassungsanträgen stattgegeben wurde. Zugleich veröffentlichte die Stiftung Warentest eine Pressemitteilung, mit der sie die Nichteinhaltung der Prüfbedingungen einräumte und die Note "mangelhaft" für den Pyrexx PX-1 zurücknahm. Gleichzeitig wurde angekündigt, zeitnah einen neuen Rauchmeldertest durchführen zu wollen, um so u.a. auch den Pyrexx PX-1 neu zu testen. Schließlich entschuldigte sich die Stiftung Warentest bei der Pyrexx GmbH öffentlich.
Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist noch nicht abgeschlossen. Gestritten wird weiterhin über die von der Pyrexx GmbH geltend gemachten Schadensersatzansprüche, die von der Stiftung Warentest nicht anerkannt wurden.
Das gegen die Stiftung Wartentest geführte Verfahren zeigt, dass es sich lohnt, negative Testergebnisse nicht hinzunehmen und notfalls auch gerichtlich gegen die Stiftung vorzugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stiftung Warentest sich wie im hier streitgegenständlichen Fall weigert, die für die Überprüfung der Testergebnisse notwendigen Unterlagen offenzulegen.
Berlin, den 27. März 2024
Rechtsanwalt Simon Bergmann
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