Muss eine Reiserückrittsversicherung zahlen, wenn eine Reise aufgrund einer unerwarteten Verschlechterung einer Verletzung abgesagt wird? Darüber hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zu urteilen und entschied zugunsten der Versicherten. Eine Reiserücktrittversicherung sichert normalerweise nur Krankheiten ab, die bei Vertragsschluss der Versicherung nicht bereits bekannt oder zu erwarten waren. Mit Urteil vom 18.03.2024 hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) nun ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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