Die Huber Automotive AG plant eine dreijährige Verlängerung der Unternehmensanleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2TR430) mit einem ausstehenden Volumen von 20,46 Mio. Euro bis zum 16. April 2027. In der kommenden Woche vom 02. bis 04. April 2024 sollen die Anleihegläubiger des Unternehmens in einer Abstimmung ohne Versammlung über die geplanten Anpassungen der Anleihebedingungen abstimmen. Wie immens wichtig diese Entscheidung für das Unternehmen ist, erläutert Gründer und Geschäftsführer Martin Huber ausführlich im Interview mit dem Anleihen Finder. Anleihen Finder: Sehr geehrter Herr Huber, warum strebt die Huber Automotive AG gegenwärtig Anpassungen der Anleihebedingungen inkl. einer Laufzeitverlängerung des Bonds an? Was sind die Ursachen und Hintergründe dieses Vorhabens?
Martin Huber: Die Anleihe wurde im April 2019 begeben, zu einer Zeit, in der das Unternehmen mitten im Transformationsprozess hin zur E-Mobility war. Zehn neue Serienprodukte alles Elektronik-Komponenten rund um die Batterien von E-Fahrzeugen. Nahezu alle Fahrzeugmodelle hatten erhebliche Verzögerung beim Produktionsstart, das war für uns schon mal ein schlechter Start. Nach der Produktionsstart-Verzögerung bis Ende 2019 kam kurz darauf die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen.
Trotz den herausfordernden Rahmenbedingungen während und nach der Pandemie verzeichneten wir vom GJ 2018/2019 bis GJ 2022/2023 ein Umsatzwachstum in Höhe von rund 26 Mio. EUR auf über 90 Mio. EUR. Während dieser ungewissen Rahmenbedingungen Finanzmittel aufzunehmen, gestaltete sich als schwierig, insbesondere wenn man keine testierten Jahresabschlüsse vorlegen konnte. Durch die Corona-Pandemie und die nachgelagerten Themen wie Halbleiter-Engpässe und instabile Lieferketten bei Vormaterialien und durch einen fast generellen Investitions-Stopp im Untertagebau, gab es viele Sondereffekte, die wir nicht auflösen konnten und die Testierung vertagen mussten, bis eine Bewertung der Positionen möglich war.
Die für die Wirtschaftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 zuständigen Wirtschaftsprüfer haben uns im Dezember 2022 mitgeteilt, dass WPs grundsätzlich zum Tag der Testats-Erteilung verpflichtet sind, eine going concern-Betrachtung zu machen. Hier ist es irrelevant wie weit der Bilanzstichtag des zu testierenden Jahresabschlusses in der Vergangenheit liegt. Rechtlich sind sie verpflichtet sich hierzu die auf das Testatsdatum folgenden 12 Monate anzusehen und zu prüfen, ob das Unternehmen durchfinanziert ist. Sie haben aber auch den Spielraum und das Recht diesen Betrachtungszeitraum auf 18 Monate auszudehnen. Im Dezember 2022, 16 Monate vor Fälligkeit der Anleihe wurde uns offenbart, dass man die 18 Monate auf Grund der Anleihefälligkeit ausschöpfen möchte. Eine Testierung vor Refinanzierung der Anleihe war somit nicht mehr möglich.
"Eine Testierung vor Refinanzierung der Anleihe war somit nicht mehr möglich"
Wir mussten diese Auffassung akzeptieren, denn ein erteiltes Mandat an einen Wirtschaftsprüfer kann man nicht einfach zurückzuziehen und auf einen neuen zu übertragen. Für die Geschäftsjahre 2021/2022 und 2022/2023 hat die Gesellschaft ein neues Mandat an eine global agierende WP-Gesellschaft erteilt. Die hohe Automotive Kompetenz war für unsere Wahl ausschlaggebend.
Mit der Mandatierung für die beiden Folgejahre, sahen wir die Möglichkeit, die Lock-up Situation aufzulösen. Wir hatten uns erhofft, dass wir alle Abschlüsse bis 2022/2023 buchungstechnisch so weit finalisieren können, um spätestens in Q4/ 2023 an die Anleihegläubiger herantreten zu können. Leider hat sich das Ganze wesentlich länger hingezogen, wie gedacht und bedurfte auch Abstimmung und Einigung zwischen den WP-Gesellschaften untereinander. Hier wurden sicher von uns auch Fehler gemacht, weil wir der Auffassung waren, ohne Zahlen brauchen wir nicht an Investoren herantreten.
Diese Situation veranlasste uns eine Verlängerung der Anleihe vorzuschlagen, um ausreichend Zeit zu haben, nach erfolgter Testierung der Abschlüsse, Eigenkapital-Investoren für den erforderlichen Wachstumskurs zu gewinnen und um eine solide Finanzbasis zu schaffen.
Anleihen Finder: Um es nochmal klar zu sagen - die fällige Rückzahlung der Anleihe in Höhe von über 20 Mio. Euro am 16.04.2024 ist derzeit nicht möglich, die Zinszahlung wird aber definitiv erfolgen?
"Die Prolongation ist aus zweierlei Sicht für die Huber Automotive von existenzieller Bedeutung. Zum einen verhindert sie einen erheblichen Liquiditätsabfluss, zum anderen ist sie die Voraussetzung für Gespräche mit potenziellen Eigenkapitalgebern"
Martin Huber: Es ist korrekt, dass wir aus vorgenannten Gründen nicht an der geplanten Stelle stehen und im Moment keine Refinanzierungslösung ohne Prolongation der Anleihe aufzeigen ...
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