Den Haag - Im Prozess um die Völkermord-Klage Südafrikas hat der Internationale Gerichtshof (IGH) den Druck auf Israel erhöht. Die Richter rufen das Land in einem einstimmig dazu auf, "alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, um unverzüglich und in voller Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die ungehinderte Versorgung der Palästinenser im gesamten Gazastreifen mit dringend benötigten Grundversorgungsgütern und humanitärer Hilfe" zu gewährleisten. Dazu soll die Kapazität und die Zahl der offenen Grenzübergänge erhöht und diese "so lange wie nötig" offen gehalten werden.
Das Gericht passt damit seine Anordnung vom 26. Januar an. Der Beschluss ist bindend, da sowohl Israel als auch Südafrika das "Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" unterzeichnet haben.
Begründet werden die Maßnahmen damit, "dass die Palästinenser im Gazastreifen nicht mehr nur von einer Hungersnot bedroht" seien, "sondern dass die Hungersnot bereits eingesetzt hat". Nach Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) sind bereits mindestens 31 Menschen, darunter 27 Kinder, an Unterernährung und Dehydrierung gestorben.
Darüber hinaus wird daran erinnert, dass die israelische Militäroperation OCHA-Angaben zufolge seit der gerichtlichen Anordnung vom 26. Februar zu über 6.600 zusätzlichen Todesopfern und fast 11.000 weiteren Verletzten geführt habe. Dem Antrag Südafrikas, die Militäroperation zu stoppen, kam der Gerichtshof jedoch erneut nicht nach. Stattdessen fordert der Gerichtshof - mit Ausnahme des von Israel entsandten Richters - Israel lediglich dazu auf, "mit sofortiger Wirkung sicherzustellen", dass sein Militär keine Handlungen begeht, die eine Verletzung der Rechte der Palästinenser im Gazastreifen als von der Völkermordkonvention geschützte Gruppe darstellen. Israel muss nun binnen eines Monats über die getroffenen Maßnahmen berichten.
Im Januar hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) die israelische Regierung aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Die israelischen Streitkräfte müssten alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um keinen Völkermord zu begehen, so das Gericht.
Anfang März hatte Südafrika den Gerichtshof ersucht, weitere vorläufige Maßnahmen anzuordnen. Darauf hat das Gericht nun reagiert. Bis zu einem endgültigen Urteil im Hauptverfahren dürften noch Jahre vergehen.
Das Gericht passt damit seine Anordnung vom 26. Januar an. Der Beschluss ist bindend, da sowohl Israel als auch Südafrika das "Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" unterzeichnet haben.
Begründet werden die Maßnahmen damit, "dass die Palästinenser im Gazastreifen nicht mehr nur von einer Hungersnot bedroht" seien, "sondern dass die Hungersnot bereits eingesetzt hat". Nach Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) sind bereits mindestens 31 Menschen, darunter 27 Kinder, an Unterernährung und Dehydrierung gestorben.
Darüber hinaus wird daran erinnert, dass die israelische Militäroperation OCHA-Angaben zufolge seit der gerichtlichen Anordnung vom 26. Februar zu über 6.600 zusätzlichen Todesopfern und fast 11.000 weiteren Verletzten geführt habe. Dem Antrag Südafrikas, die Militäroperation zu stoppen, kam der Gerichtshof jedoch erneut nicht nach. Stattdessen fordert der Gerichtshof - mit Ausnahme des von Israel entsandten Richters - Israel lediglich dazu auf, "mit sofortiger Wirkung sicherzustellen", dass sein Militär keine Handlungen begeht, die eine Verletzung der Rechte der Palästinenser im Gazastreifen als von der Völkermordkonvention geschützte Gruppe darstellen. Israel muss nun binnen eines Monats über die getroffenen Maßnahmen berichten.
Im Januar hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) die israelische Regierung aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Die israelischen Streitkräfte müssten alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um keinen Völkermord zu begehen, so das Gericht.
Anfang März hatte Südafrika den Gerichtshof ersucht, weitere vorläufige Maßnahmen anzuordnen. Darauf hat das Gericht nun reagiert. Bis zu einem endgültigen Urteil im Hauptverfahren dürften noch Jahre vergehen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur