Berlin - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich offen für einen erneuten Anlauf für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in dieser Wahlperiode gezeigt. "Ich fände es gut, wenn es zu einem Ergebnis in dieser Legislaturperiode käme", sagte Buschmann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Die Bundesregierung lasse hier aber, wie bei komplexen medizinethischen Fragen üblich, dem Parlament den Vortritt. Am wichtigsten sei, "dass die Lösung gut ist, denn es geht hier um eines der höchsten Rechtsgüter, nämlich das menschliche Leben".
Das Bundesverfassungsgericht habe zurecht betont, dass Menschen das Recht haben müssten, selber über ihr Lebensende zu entscheiden. "Gleichzeitig muss verhindert werden, dass Menschen diese Entscheidung vorschnell treffen und dass auf sie Druck ausgeübt werden kann, zu einer solchen Lösung zu greifen. Ältere, Kranke oder anders Pflegebedürftige sollten nicht über Sterbehilfe nachdenken, weil sie sich als Zumutung für ihre Mitmenschen empfinden oder diesen Eindruck vermittelt bekommen. Wir brauchen hier eine hinreichend klare gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringt", sagte Buschmann.
Im Bundestag war 2023 ein Anlauf für eine Regelung gescheitert. Keiner der Anträge, für die sich jeweils fraktionsübergreifend Abgeordnete zusammengetan hatten, hatte die erforderliche Mehrheit gefunden.
Die Bundesregierung lasse hier aber, wie bei komplexen medizinethischen Fragen üblich, dem Parlament den Vortritt. Am wichtigsten sei, "dass die Lösung gut ist, denn es geht hier um eines der höchsten Rechtsgüter, nämlich das menschliche Leben".
Das Bundesverfassungsgericht habe zurecht betont, dass Menschen das Recht haben müssten, selber über ihr Lebensende zu entscheiden. "Gleichzeitig muss verhindert werden, dass Menschen diese Entscheidung vorschnell treffen und dass auf sie Druck ausgeübt werden kann, zu einer solchen Lösung zu greifen. Ältere, Kranke oder anders Pflegebedürftige sollten nicht über Sterbehilfe nachdenken, weil sie sich als Zumutung für ihre Mitmenschen empfinden oder diesen Eindruck vermittelt bekommen. Wir brauchen hier eine hinreichend klare gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringt", sagte Buschmann.
Im Bundestag war 2023 ein Anlauf für eine Regelung gescheitert. Keiner der Anträge, für die sich jeweils fraktionsübergreifend Abgeordnete zusammengetan hatten, hatte die erforderliche Mehrheit gefunden.
© 2024 dts Nachrichtenagentur