Berlin (ots) -
Mit der Unterschrift der amtierenden Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Vertretung von Frank-Walter Steinmeier ist es Realität geworden: das umstrittene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis. Schon ab Ostermontag ist der Besitz und Anbau der Droge damit zumindest in engen Grenzen für Volljährige erlaubt. Unverständlich bleibt, dass die Neuregelung binnen weniger Tage in Kraft tritt. Immer mehr Experten warnen vor den Folgen. So wie im Straßenverkehr. Derzeit ist weder geklärt, wie mit Mischkonsum zum Beispiel mit Alkohol umgegangen werden soll, noch, wie sich der bislang in der Rechtsprechung etablierte niedrige THC-Grenzwert auswirkt. Klar ist aber: Cannabis kann die Fahrsicherheit beeinträchtigen, wenn auch anders als etwa Alkohol. Die Reaktionsfähigkeit wird herabgesetzt. Das birgt Gefahren - gerade auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Nun gibt es den Vorschlag einer Expertenkommission, den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm heraufzusetzen. Gleichzeitig fordern sie für Cannabis-Konsumenten, die Auto fahren wollen, ein striktes Alkoholverbot, um mögliche schwer abschätzbare Wechselwirkungen zu vermeiden. Es wird immer komplizierter. Auch für Polizei und Richter, die das mögliche Unfallgeschehen bewerten müssen. Berlins Polizei hat gerade erst eine Expertengruppe eingerichtet. Da ist die Forderung der Unfallexpertin der Versicherungen, Kirstin Zeidler, deutlich klarer: Kein Cannabis und kein Alkohol am Steuer für Fahranfänger bis zum Alter von 21 Jahren.Dass die Gesetzesänderung trotz zahlreicher Zweifel auch in den Reihen der Ampel in Kraft tritt, könnte sich als schwere Bürde erweisen. Gerade im Straßenverkehr gibt es noch viele offene Fragen.
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Mit der Unterschrift der amtierenden Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Vertretung von Frank-Walter Steinmeier ist es Realität geworden: das umstrittene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis. Schon ab Ostermontag ist der Besitz und Anbau der Droge damit zumindest in engen Grenzen für Volljährige erlaubt. Unverständlich bleibt, dass die Neuregelung binnen weniger Tage in Kraft tritt. Immer mehr Experten warnen vor den Folgen. So wie im Straßenverkehr. Derzeit ist weder geklärt, wie mit Mischkonsum zum Beispiel mit Alkohol umgegangen werden soll, noch, wie sich der bislang in der Rechtsprechung etablierte niedrige THC-Grenzwert auswirkt. Klar ist aber: Cannabis kann die Fahrsicherheit beeinträchtigen, wenn auch anders als etwa Alkohol. Die Reaktionsfähigkeit wird herabgesetzt. Das birgt Gefahren - gerade auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Nun gibt es den Vorschlag einer Expertenkommission, den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm heraufzusetzen. Gleichzeitig fordern sie für Cannabis-Konsumenten, die Auto fahren wollen, ein striktes Alkoholverbot, um mögliche schwer abschätzbare Wechselwirkungen zu vermeiden. Es wird immer komplizierter. Auch für Polizei und Richter, die das mögliche Unfallgeschehen bewerten müssen. Berlins Polizei hat gerade erst eine Expertengruppe eingerichtet. Da ist die Forderung der Unfallexpertin der Versicherungen, Kirstin Zeidler, deutlich klarer: Kein Cannabis und kein Alkohol am Steuer für Fahranfänger bis zum Alter von 21 Jahren.Dass die Gesetzesänderung trotz zahlreicher Zweifel auch in den Reihen der Ampel in Kraft tritt, könnte sich als schwere Bürde erweisen. Gerade im Straßenverkehr gibt es noch viele offene Fragen.
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