Seit 2019 ist die Mietpreisbremse gesetzlich verankert und trotzdem bei vielen unbekannt geblieben. Sie soll Mieter davor schützen, in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten zu hohe Mieten zu zahlen. Doch nach unseren Erfahrungen wird immer noch reihenweise dagegen verstoßen - wenn auch nicht überall. Denn es ist Sache der Bundesländer zu definieren, wo ein Wohnungsmarkt angespannt ist. 13 von 16 Bundesländern nutzen diese Möglichkeit, nur Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Roland Klaus