Die EU-Kommission hat die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfen für das Schulprogramm 2024 bis 2025 an die Mitgliedstaaten festgesetzt (Durchführungs-beschluss (EU) 2024/845 vom 12. März 2024). Vorher hatten einige Mitgliedstaaten ihre Anträge und gewünschten Beihilfebeträge aktualisiert. Deshalb werden nicht in Anspruch genommene...Den vollständigen Artikel lesen ...
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