Eine Eigentümergesellschaft beschließt, dass bestimmte Instandhaltungskosten nicht (mehr) auf alle Eigentümer verteilt werden, sondern nur noch auf einzelne Eigentümer, die von anstehenden Reparaturen tatsächlich profitieren. Zwei solcher Fälle landeten vor dem BGH. Der für das Wohnungseigentumsrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte vorvergangene Woche in zwei Verfahren über die Voraussetzungen zu entscheiden, unter denen Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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