EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Cliq Digital AG
/ Bekanntmachung Stand Aktienrückkauf per 28. März 2024
CLIQ Digital AG: Stand Aktienrückkauf per 28. März 2024 Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Düsseldorf, 2. April 2024. Im Zeitraum vom 25. März 2024 bis einschließlich 28. März 2024 wurden insgesamt 15.400 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der CLIQ Digital AG erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 27. Februar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website von CLIQ Digital AG unter https://cliqdigital.com/investors/news-events veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. Februar 2024 bis einschließlich 28. März 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 64.800 Aktien. Der Erwerb der Aktien der CLIQ Digital AG erfolgt durch eine von der CLIQ Digital AG beauftragten Investmentbank ausschließlich im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG. 02.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Cliq Digital AG |
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Internet: | www.cliqdigital.com |
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