Halle (Saale) - Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 21. März vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle eine weitere Anklage gegen den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, erhoben. Ihm wird das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vorgeworfen.
Höcke sei "hinreichend verdächtig", die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland" in "Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit" als Redner bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 erneut verwendet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Er habe den ersten Teil der Losung - "Alles für" - selbst ausgesprochen, und anschließend das Publikum durch Gesten dazu animiert, den zweiten Teil - "Deutschland" - zu rufen, so der Vorwurf der Behörde.
Der Angeschuldigte habe sich bislang nicht zur Sache eingelassen, hieß es. Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeute keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Zunächst habe das Landgericht allerdings über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, hieß es.
Höcke sei "hinreichend verdächtig", die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland" in "Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit" als Redner bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 erneut verwendet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Er habe den ersten Teil der Losung - "Alles für" - selbst ausgesprochen, und anschließend das Publikum durch Gesten dazu animiert, den zweiten Teil - "Deutschland" - zu rufen, so der Vorwurf der Behörde.
Der Angeschuldigte habe sich bislang nicht zur Sache eingelassen, hieß es. Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeute keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Zunächst habe das Landgericht allerdings über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, hieß es.
© 2024 dts Nachrichtenagentur