Bei Abschluss einer BU oder bei Eintritt des Versicherungsfalls kann der Versicherer eine Schweigepflichtentbindung vom Versicherten verlangen. Aber trifft den Versicherten eine Obliegenheit, eine solche Erklärung abzugeben? Diese und weitere Fragen erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne. Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow RechtsanwälteBeginnt das Verfahren der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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