Zürich - Im Rechtsstreit um die Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse hat sich die Finanzmarktaufsicht Finma in einem Schreiben an das Bundesverwaltungsgericht gegen die Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten gewehrt. Vertreter der Anleiheinvestoren hatten die Offenlegung der Unterlagen verlangt. Die Übermittlung vertraulicher Verfahrensunterlagen an die Beschwerdeführenden könnte das Vertrauen in die Finma erschüttern und damit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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