Wer steuerpflichtige Gewinne mit Kryptowährungen nicht deklariert hat, kann durch eine Selbstanzeige straffrei bleiben. Diese acht Punkte sind zu beachten: 1. Nichts vorab ankündigen Steuerpflichtige sollten eine Selbstanzeige nicht vorab telefonisch oder per E-Mail beim Finanzamt ankündigen. Später nachgereichte Erklärungen und Dokumente wirken in dieser Konstellation und unter ungünstigen Umständen nicht strafbefreiend. 2. Anschreiben richtig formulieren ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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