Wien (www.anleihencheck.de) - Pressemitteilung der Raiffeisen Bank International AG vom 04.04.2024:Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlussesder Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre (§ 65 Abs 1b AktG) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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