Berlin - Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, will mit dem geplanten Demonstrationsverbot vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Abtreibungskliniken gegen radikale Abtreibungsgegner vorgehen. "Das Gesetz ist ein klares Stoppsignal an alle fundamentalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner, die meinen, ratsuchende Frauen und Mitarbeitende einschüchtern zu wollen", sagte Mast am Montag dem "Tagesspiegel" (Dienstagsausgaben).
Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition soll am Mittwoch in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert werden. "Ich setze mich seit Jahren für einen wirksamen Schutz für Schwangere ein, die in einer schwierigen Situation Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen", sagte Mast dazu. "Endlich bereiten wir den als 'Mahnwachen' getarnten Einschüchterungsversuchen ein Ende."
Das Gesetz soll schwangeren Personen künftig den ungehinderten Zutritt zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen und sämtliche Mahnwachen, Demonstrationen oder andere Störaktionen auf einen Mindestabstand von 100 Metern verbannen. Verboten wird, Schwangere zu behindern, die Beratungsstelle zu betreten, ihnen die eigene Meinung aufzudrängen, sie unter Druck zu setzen, unwahre Behauptungen zu äußern oder sie anderweitig zu beeinflussen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition soll am Mittwoch in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert werden. "Ich setze mich seit Jahren für einen wirksamen Schutz für Schwangere ein, die in einer schwierigen Situation Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen", sagte Mast dazu. "Endlich bereiten wir den als 'Mahnwachen' getarnten Einschüchterungsversuchen ein Ende."
Das Gesetz soll schwangeren Personen künftig den ungehinderten Zutritt zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen und sämtliche Mahnwachen, Demonstrationen oder andere Störaktionen auf einen Mindestabstand von 100 Metern verbannen. Verboten wird, Schwangere zu behindern, die Beratungsstelle zu betreten, ihnen die eigene Meinung aufzudrängen, sie unter Druck zu setzen, unwahre Behauptungen zu äußern oder sie anderweitig zu beeinflussen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet.
© 2024 dts Nachrichtenagentur