Bern (ots) -
Am 9. Juni 2024 stimmt die Schweiz über vier Vorlagen ab. Die Städte sagen klar Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien: Die Versorgungssicherheit wird gestärkt, die Klimaziele gefördert. Der Vorstand des Städteverbandes beschloss zudem die Nein-Parole zur Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit", während er für die beiden Krankenkassen-Vorlagen keine Empfehlung abgibt.
Die Städte und Agglomerationen spielen in der Energiepolitik eine zentrale Rolle: als Eigentümerinnen von Energieversorgungsunternehmen, als Planungs- sowie Bewilligungsbehörden. Viele Städte engagieren sich für eine ehrgeizige Klimapolitik und somit für eine Energiepolitik, die auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausgerichtet ist. Ausserdem befinden sich in den Städten ein Grossteil der Stromkonsumentinnen und -Konsumenten.
Dementsprechend ist das Stromgesetz für die Städte in vielerlei Hinsicht von grosser Relevanz. Es sichert den Ausbau von erneuerbarem Strom auch im Winter, indem Wasserkraft, Solar- und Windprojekten gefördert werden. "Für die Städte ist eine Zustimmung zum Stromgesetz insbesondere wegen der hohen Bevölkerungsdichte und der intensiven Wirtschaftsaktivitäten essenziell", sagt Anders Stokholm, Präsident des Schweizerischen Städteverbandes. "Wichtig für uns ist auch, dass das Gesetz festlegt, wo der Ausbau der Erneuerbaren gegenüber Natur- und Landschafsschutzinteressen Vorrang haben soll - und wo nicht."
Anti-Impf-Initiative sorgt für Rechtunsicherheit
Der Städteverband hat des Weiteren die Nein-Parole zur Initiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" beschlossen. Die Initianten, die sich während der Coronapandemie aus dem Dunstkreis der Impfgegnerinnen und -gegner formten, wollen verhindern, dass eine Impfpflicht eingeführt werden kann. Nur geht der Initiativtext weit darüber hinaus. Gemäss Bundesrat führte eine Annahme zu Unsicherheiten in anderen Rechtsgebieten, z.B. im Straf- oder im Zivilrecht. Die möglichen Rechtsunsicherheiten, hätten auch negative Folgen für die Städte, weshalb der Städteverband ein "Nein" empfiehlt.
Es braucht Lösungen für die hohen Krankenkassenkosten
Der Städteverband verzichtet auf Parolen zu den beiden Volksinitiativen über die Krankenkassenprämien. Auch der Städteverband sieht zwar die steigende Prämienbelastung als wachsendes Problem: Sie stellt vor allem viele Familien vor grosse finanzielle Herausforderungen und erhöht den Nichtbezug von notwendigen Gesundheitsleistungen. Dies führt zu Mehrbelastungen der städtischen Institutionen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Mehr Mittel für die Prämienverbilligung einerseits und Kostensenkungen im Gesundheitswesen andererseits werden vom Städteverband grundsätzlich begrüsst. Bei beiden Initiativen sind die Städte jedoch nur indirekt betroffen, weshalb der Vorstand des Städteverbands keine Abstimmungsempfehlung beschlossen hat.
Argumentarium: Ja zum Stromgesetz (https://staedteverband.ch/de/Detail/argumentarium-ja-zum-stromgesetz?share=1)
Pressekontakt:
Anders Stokholm, Präsident Schweizerischer Städteverband und Stadtpräsident Frauenfeld: 079 574 05 30
Original-Content von: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100017932/100918016
Am 9. Juni 2024 stimmt die Schweiz über vier Vorlagen ab. Die Städte sagen klar Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien: Die Versorgungssicherheit wird gestärkt, die Klimaziele gefördert. Der Vorstand des Städteverbandes beschloss zudem die Nein-Parole zur Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit", während er für die beiden Krankenkassen-Vorlagen keine Empfehlung abgibt.
Die Städte und Agglomerationen spielen in der Energiepolitik eine zentrale Rolle: als Eigentümerinnen von Energieversorgungsunternehmen, als Planungs- sowie Bewilligungsbehörden. Viele Städte engagieren sich für eine ehrgeizige Klimapolitik und somit für eine Energiepolitik, die auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausgerichtet ist. Ausserdem befinden sich in den Städten ein Grossteil der Stromkonsumentinnen und -Konsumenten.
Dementsprechend ist das Stromgesetz für die Städte in vielerlei Hinsicht von grosser Relevanz. Es sichert den Ausbau von erneuerbarem Strom auch im Winter, indem Wasserkraft, Solar- und Windprojekten gefördert werden. "Für die Städte ist eine Zustimmung zum Stromgesetz insbesondere wegen der hohen Bevölkerungsdichte und der intensiven Wirtschaftsaktivitäten essenziell", sagt Anders Stokholm, Präsident des Schweizerischen Städteverbandes. "Wichtig für uns ist auch, dass das Gesetz festlegt, wo der Ausbau der Erneuerbaren gegenüber Natur- und Landschafsschutzinteressen Vorrang haben soll - und wo nicht."
Anti-Impf-Initiative sorgt für Rechtunsicherheit
Der Städteverband hat des Weiteren die Nein-Parole zur Initiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" beschlossen. Die Initianten, die sich während der Coronapandemie aus dem Dunstkreis der Impfgegnerinnen und -gegner formten, wollen verhindern, dass eine Impfpflicht eingeführt werden kann. Nur geht der Initiativtext weit darüber hinaus. Gemäss Bundesrat führte eine Annahme zu Unsicherheiten in anderen Rechtsgebieten, z.B. im Straf- oder im Zivilrecht. Die möglichen Rechtsunsicherheiten, hätten auch negative Folgen für die Städte, weshalb der Städteverband ein "Nein" empfiehlt.
Es braucht Lösungen für die hohen Krankenkassenkosten
Der Städteverband verzichtet auf Parolen zu den beiden Volksinitiativen über die Krankenkassenprämien. Auch der Städteverband sieht zwar die steigende Prämienbelastung als wachsendes Problem: Sie stellt vor allem viele Familien vor grosse finanzielle Herausforderungen und erhöht den Nichtbezug von notwendigen Gesundheitsleistungen. Dies führt zu Mehrbelastungen der städtischen Institutionen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Mehr Mittel für die Prämienverbilligung einerseits und Kostensenkungen im Gesundheitswesen andererseits werden vom Städteverband grundsätzlich begrüsst. Bei beiden Initiativen sind die Städte jedoch nur indirekt betroffen, weshalb der Vorstand des Städteverbands keine Abstimmungsempfehlung beschlossen hat.
Argumentarium: Ja zum Stromgesetz (https://staedteverband.ch/de/Detail/argumentarium-ja-zum-stromgesetz?share=1)
Pressekontakt:
Anders Stokholm, Präsident Schweizerischer Städteverband und Stadtpräsident Frauenfeld: 079 574 05 30
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