Strassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf die Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen eingetreten und hat eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Die Schweiz ist laut Gericht ihren Aufgaben in Sachen Klimaschutz nicht nachgekommen. Die Grosse Kammer des EGMR hat in seinem am Dienstag öffentlich bekannt gegebenen Urteil festgehalten, dass Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, der ein Recht auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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